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Betriebskosten
Die Broschüre soll Vermietern bei den Betriebskosten und deren Abrechnung – von der richtigen Vereinbarung der Kostenarten, des Umlageschlüssels und der Höhe der Vorauszahlung bis zur Abrechnung – helfen.
Autor:
RA Dr. Kai H. Warnecke.
3. veränderte Auflage 2008,
82 Seiten, DIN A5
ISBN 978-3-939787-01-3
PREIS: 10,95 EUR
Betriebskosten - Wirksam vereinbaren und erfolgreich umlegen
Die Betriebskosten und ihre Abrechnung sind eine alljährliche Belastungsprobe für ein jedes Mietverhältnis. Seit Jahren steigen die Preise für Öl und Gas. Die Heizkosten machen regelmäßig den größten Anteil der Betriebskosten aus. 15% Preissteigerung beim Heizöl und Gas aber schlagen sich regelmäßig in 10% höheren Betriebskosten nieder. Den Unmut der Mieter bekommt der Vermieter zu spüren, weil er sich angeblich an den Betriebskosten bereichert, wie die Begriffswahl „zweite Miete“ durch den Mieterbund suggeriert.
Tatsächlich sind Betriebskosten für den Vermieter jedoch eine Arbeit ohne Lohn: Verursacht werden die Kosten vom Mieter, bei dem der Vermieter sie für Dritte, wie dem Staat und Versorgungsunternehmen, eintreiben muss. Dieses Geschäft möchte keiner übernehmen: Und so ist auch der Staat froh, dass er die Grundsteuer über den Vermieter eintreiben lassen kann.
Gleichzeitig haben die Betriebskostenabrechnungen durch die Regelung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB für den Vermieter eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung: Die Abrechnungs- und Ausschlussfrist für Betriebskosten ist eine beachtliche Hürde, denn auch gegenüber dem Vermieter wird selten pünktlich abgerechnet.
Diese Broschüre soll Vermietern bei den Betriebskosten und deren Abrechnung helfen. Von der richtigen Vereinbarung der Kostenarten, des Umlageschlüssels und der Höhe der Vorauszahlung bis zur Abrechnung wird alles Wichtige erläutert – selbstverständlich auch die Betriebskostenarten. Einen einfachen Einstieg gewährleistet der Betriebskosten-Kompass für Wohnraummiete.
Vielen Haus- und Wohnungseigentümern sind die Probleme bekannt, die bei Beauftragung eines Handwerkers oder Bauunternehmens mit Arbeiten an der eigenen Immobilie entstehen können.