Mietvertrag Download Zur Startseite - Mietvertrag
Mietvertrag Download
 
Suche
trennlinie
pfeil
Haus & Grund Formulare 24
Mietvertrag
Mietvertrag Jetzt einloggen
Mietvertrag Download Neu-Registrierung
Mietvertrag Passwort vergessen ?
Aktuelle Downloads
trennlinie

Haus & Grund Report 3-2008

Neuer Haus & Grund Report erschienen!

Weiterbutton rot

DB Research bei Haus & Grund: Wohnungsinvest als sicherer Hafen in stürmischen Zeiten? button-red

 weiter

Wir sind für Sie da!
trennlinie

blauhausHauseigentümer  

Wir bieten Beratung und Service

 

gelbhausWohnungseigentümer

Wir helfen Ihr Eigentum zu sichern

 

gruenhausVermieter

Wir setzen uns für Ihre Belange ein

 

rothausKauf- und Bauwillige

Wir leisten Verbraucher-

schutz

 

Aktuell   Immo & mehr  
pfeil Zurück zur Übersicht

Streit um Modernisierungen (09.09.2008)

Mieter müssen Modernisierungen und Instandsetzungen dulden.

 

dachVermieter können ihre Häuser auch dann modernisieren, wenn der Mieter nicht damit einverstanden ist. Der Gesetzgeber nennt dies "Duldungspflicht" des Mieters bei Erhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten. Zu letzteren zählen bauliche Maßnahmen des Vermieters, die helfen, Energie oder Wasser einzusparen, die den Wohnwert des Hauses verbessern, oder dazu dienen, neuen Wohnraum zu schaffen, berichtet das Immobilienportal Immowelt.de.

 

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht allerdings auch einige Pflichten für den Vermieter vor. So muss er dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Modernisierung deren voraussichtlichen Umfang, Beginn und Dauer sowie die zu erwartende Mieterhöhung schriftlich mitzuteilen. Für die Mieterhöhung gilt: Elf Prozent der Modernisierungskosten dürfen auf die Jahresmiete aufgeschlagen werden. Dabei muss es sich allerdings auch um die reinen Kosten handeln, die für die Modernisierung aufgewandt wurden, abzüglich aller Posten, die als Instandsetzungsmaßnahme gewertet werden sowie mögliche Fördermittel.

 

Zudem ist der Mieter berechtigt, innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ankündigung außerordentlich zum Ablauf des nächsten Monats zu kündigen. Aber auch wenn er bleiben will, hat er weitergehende Rechte. Er muss vorübergehend ein Ausweichquartier zur Verfügung gestellt bekommen, falls die Umbauarbeiten den Aufenthalt in der Mietwohnung unzumutbar machen. Darüber hinaus muss der Vermieter für die Kosten aufkommen, die dem Mieter deshalb entstehen.

 

Quelle: www.immowelt.de

Foto: © Rainer Sturm/Pixelio - www.pixelio.de

 

 

 

 

 

pfeil Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Grundeigentümer Versicherung
Dienstag, 06.01.2009
.COMPACT Newsletter
trennlinie
.COMAPCT Registrieren Sie sich einfach und Sie erhalten ab sofort .COMPACT per E-Mail.

Jetzt registrieren!