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Mieter müssen den Anschluss ihrer Wohnung an ein Fernwärmenetz dulden, wenn dadurch Energie gespart werden kann. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (Az.: VIII ZR 275/07).
Der Fall
Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin geklagt. Sie wollte ihr Mehrfamilienhaus nachträglich an das Fernwärmenetz anschließen lassen. Eine Mieterin - in dem mit Gasetagenheizungen ausgestatteten Haus - weigerte sich, die Bauarbeiten zu dulden. Deshalb strengte die Vermieterin einen Prozess gegen sie an.
Das Urteil
Der Bundesgerichtshof gab der Klage statt. Es handele sich bei dem Anschluss der Wohnung an das Fernwärmenetz um eine Energiesparmaßnahme. Diese habe ein Mieter in der Regel zu dulden.
Zugleich verwies der 8. Zivilsenat darauf, dass Mieter nicht schutzlos seien. Energiesparmaßnahmen seien dann nicht zu dulden, wenn sie eine besondere Härte bedeuteten. Dies könne der Fall sein, wenn auf den Mieter eine unzumutbare Erhöhung der Miete oder der Betriebskosten zukommen würde.
Quelle: www.web.de
Foto: © Gerhard Giebner - www.pixelio.de
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