Weihnachtszeit braucht Schutzengel
Fröhliche Weihnacht überall – das ist zumindest der Wunsch aller Menschen, wenn es um das gemütlich-winterliche Beisammensein geht. Ganz gleich, ob im beruflichen Umwelt oder privat: Damit selbst nach einem Unfall noch Frieden herrscht und Schutzengel mit lockigem Haar Ihren Job machen können, gilt es, Vorsorge zu treffen.
Wenn in einem Unternehmen eine betriebsinterne Weihnachtsfeier anberaumt wird, so tritt bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung ein. Das gilt sowohl für das Fest selbst als auch für die Hinfahrt bzw. Rückfahrt aller Kollegen. Wichtig ist dabei, dass keine privaten Umwege genommen werden. Entscheidend ist auch, dass die Einladung von der Unternehmensleitung selbst kommt oder von ihr abgenickt wurde. Auch muss der Unternehmer selbst die Feier besuchen – im Zweifel darf er aber einen Vertreter schicken. Vorsicht sollte man in Sachen Alkohol walten lassen: Denn zu viel Alkohol kann den Versicherungsschutz zerstören. Geschieht ein Unfall klar erkennbar durch Alkoholeinfluss, leistet auch die gesetzliche Versicherung nicht.
Aber wie sieht es mit Weihnachts- oder Adventfeiern im privaten Umfeld aus? Ein brennender Weihnachtsbaum ist das Schreckensbild einer jeden Weihnachtsfeier. Die Zerstörungen an der Wohnungseinrichtung – sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser - ersetzt im Regelfall die Hausratversicherung. Für Schäden am Gebäude kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Wichtig zu wissen: Versicherungen leisten nur dann, wenn der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Mieter die notwendige Sorgfalt hat walten lassen.
Quelle: "Grundeigentümer Insider" - der Newsletter der Grundeigentümer-Versicherung
Foto: © Martin Müller/Pixelio - www.pixelio.de
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