Was darf in den Kaminofen?
Auf den ersten Blick klingt es wie eine pfiffige Idee: Eine Papier-Brikettpresse. Doch die damit mühevoll hergestellten Briketts dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher in sogenannten Kleinfeuerungsanlagen, beispielsweise in privaten Öfen und Heizkesseln, nicht verbrennen.
Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen“ (1.BImSchV) fest.
Es sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen:
- Naturbelassenes Scheitholz
- Holzbriketts und -Pellets
- Braun- und Steinkohle
Papierbriketts zählen also nicht, wie die einschlägige Werbung mit Slogans wie „Bares Geld sparen durch Heizen mit Altpapier“ suggeriert zu den zulässigen Brennstoffen. Wer sie dennoch in seinem Ofen verbrennt, riskiert ein Bußgeld. Und weitere Schwierigkeiten sind möglich: Weil keine Anlage darauf ausgelegt ist, Papierbriketts zu verbrennen, sind weder hohe Emissionen noch andere Probleme - etwa die Verschmutzung der Anlage - auszuschließen. Altpapier gehört also nicht in die Heizung sondern in die Altpapiertonne.
Quelle: www.bundesumweltamt.de
Foto: © Ernst Horvath - www.pixelio.de
|