Deutschland - (k)ein Wintermärchen
Der Winter hat Deutschland flächendeckend im Griff. Eis und Schnee legen sich romantisch über Landschaften und weniger romantisch auf Straßen, die zu gefährlichen Rutschbahnen für alle Verkehrsteilnehmer werden.
Auch auf Dächern wird das kühle Gefrorene zum Risiko: Denn die hier entstehenden Schneemassen können leicht ins Rutschen kommen und sich zu Lawinen entwickeln – mit bösen Folgen für Menschen und Dinge, die sich gerade darunter befinden. Wer haftet dann? Diese Frage stellen sich zurzeit viele Grundeigentümer, die ihr Haus so weit wie möglich sichern möchten. Tatsache ist: Wenn ein Fußgänger von einer Lawine getroffen wird, ist der Hauseigentümer zunächst der Haftende – wenn er seine Pflicht zur Verkehrssicherung schuldhaft nicht ausgeübt hat. In schneereichen Gegenden gibt es sogar Vorschriften, wie Dächer exakt gesichert werden müssen – zum Beispiel durch Gitter oder Schneestopper auf dem Dach. Ebenfalls ist es ratsam, Warnschilder aufzustellen, wenn erfahrungsgemäß eine Gefahr von oben droht.
Anders sieht die Haftung aus, wenn Autos durch eine Dachlawine in Mitleidenschaft gezogen wurden – in diesem Fall trägt nämlich auch der Halter des Wagens eine Mitschuld. Er muss damit rechnen, dass sein Auto bei heftigem Schneefall gefährdet ist, wenn er in der Nähe eines Gebäudes parkt. In einem Münchner Fall wurde der Hauseigentümer von der Haftung sogar vollständig freigesprochen, weil er Schneegitter an seinem Dach befestigt hatte. Ein Autofahrer, der seinen Wagen rund 3 Meter vom Haus entfernt geparkt hatte, musste seinen Schaden selbst tragen (AG München AZ 263 C 10893/07).
In jedem Fall ist es sinnvoll, als Hausbesitzer eine Privathaftpflichtversicherung bzw. eine Haus-und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben.
Quelle: Grundeigentümer-Insider Februar 2010, der Newsletter der Grundeigentümer-Versicherung
Foto: © Klaus-Uwe Gerhardt - www.pixelio.de
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