Urteilslawine übers Schneeschaufeln
In jedem Jahr gibt es viel Gesprächsbedarf über das Wie, Wann und Wer des Winterdienstes. In zahlreichen Gerichtsurteilen haben Richter entschieden, was Rechtens ist. Ein paar interessante Urteile haben wir für Sie zusammengestellt:
Urteil 1:
Dass Fußgängern verantwortungsbewusstes Handeln abzuverlangen ist, stellten Thüringer Richter fest: Ein Passant war auf einem mit Eis und Schnee bedeckten Fußweg ausgerutscht und hatte sich einen Fuß gebrochen. Der Eigentümer hatte eigentlich die Pflicht gehabt, den Weg von Schnee und Eis zu befreien. Jedoch musste er laut Urteil nur 50 Prozent Schadenersatz zahlen, da der Fußgänger eine Mitschuld am Vorfall trägt (AZ 4 U 646/04 OLG Thüringen).
Urteil 2:
Rechtmäßig ist es auch, wenn ein Vermieter die Räum- und Streuarbeiten auf seine Mieter abwälzt. Doch ist hier auch das Alter der Mieter zu berücksichtigen: Eine 80jährige konnte – ärztlich attestiert – aus Gesundheitsgründen keinen Winterdienst mehr verrichten, obwohl dies in ihrem Mietvertrag vereinbart war. Daraufhin stellte der Vermieter für die Wintersaison eine Gebühr von 290 Euro in Rechnung. Das Amtsgericht Hamburg-Altona urteilte, dies sei eine versteckte Mieterhöhung und die Kosten dürfen nicht an die Mieterin weitergegeben werden (AZ 318A C 146/06).
Übrigens: Bei anhaltendem Schneefall muss nicht ständig geräumt werden. Wenn ein Gehweg in den Morgenstunden geräumt wurde, so reicht ein weiteres Räumen bzw. Streuen um die Mittagszeit aus - so das Landgericht Bochum in einem Urteil (AZ 2 O 102/04).
Weitere Informationen zur Streu- und Räumpflicht finden Sie hier:
www.grundvers.de/downloads/9.pdf
Foto: © Gerd Altmann/Pixelio - www.pixelio.de
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