Mietvertrag Betriebskosten Bonitätsprüfung Downloads Newsletter
navigation_header
Zur Startseite
Haus & Grund Verlag · Dortmund
Suche
pfeil Suchen
BGH und mehr
22.07.2010
Grundsteuererlass bei Mietausfall: BFH entscheidet im Haus & Grund-Musterverfahren
Betroffene Vermieter können Rechtsbehelfe einlegen
16.06.2010
BGH-Urteil zur Verwendung von Mietspiegeln bei Mieterhöhungen
Haus & Grund begrüßt praxisgerechte Entscheidung
Drucken Bookmarken
Weiterempfehlen
Schriftgröße

Es ist angegrillt

 

Auch wenn noch keine sommerlichen Temperaturen zum gemütlichen Grillabend einladen, haben die ersten Grillfans bereits angegrillt oder stehen in den Startlöchern.

 

grillenAls allererstes sollten Sie überprüfen, ob Ihr Grill noch eine Saison durchhält. Falls nicht - achten Sie beim Kauf eines neuen Grillgeräts auf das GS-Zeichen.

Stellen Sie den Grill stabil und eben auf, und zwar nicht in der Nähe von spielenden Kindern oder in der Nähe brennbarer Materialien (z. B. Sonnenschirm) steht. Bewegen Sie ihn nach dem Anzünden den Grill nicht mehr.

Verwenden Sie Grillanzünder wie Zündwürfel, Anzündriegel und Anzündflüssigkeiten nur aus Spezialflaschen. Schütten Sie niemals brennbare Flüssigkeiten in bereits brennende oder glühende Kohle! Achten Sie darauf, dass beim Anzünden keine Kinder hinter Ihnen stehen oder gar selber den Grill anzünden.

Vermeiden Sie Verbrennungen, indem Sie Oberkörper und Hände vor Fettspritzern mit Grillschürze und Handschuhen schützen.

Benutzen Sie Grillbesteck mit langen Stielen, die Holz- oder Kunststoffgriffe haben, damit Sie genügend Abstand zwischen Händen und Glut halten können.

Um Brände zu vermeiden, sollten Sie heiße Grillkohle zum Ausglühen nie unbeaufsichtigt lassen, da der Wind die glühende Kohle verteilen und Brände entfachen kann. Oder löschen Sie die Restglut mit Wasser ab und entsorgen Sie sie erst, wenn sie vollständig abgekühlt ist.

 

Sollte doch einmal etwas passieren, löschen Sie brennende Personen oder Kleidungsstücke entweder mit Wasser, durch Einwickeln in Decken oder durch Wälzen auf dem Boden und kühlen Sie verbrannte Bereiche ausgiebig mit Wasser. Achten Sie beim Einsatz von Feuerlöschern darauf, dass die verletzte Person keine Erfrierungen erleidet (bei CO2-Löschern) oder erstickt (bei Schaum- und Pulver-Löschern). Bringen Sie bei starken Verbrennungen keine Salben oder Pulver auf die Wunden auf und alarmieren Sie umgehend einen Notarzt.

 

Foto: © Rainer Sturm/Pixelio - www.pixelio.de

 

.COMPACT
Registrieren Sie sich einfach und Sie erhalten ab sofort .COMPACT per E-Mail.

pfeil Jetzt registrieren!
Drucken Drucken Bookmarken Bookmarken Weiterempfehlen Weiterempfehlen Schriftgröße Schriftgröße Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Impressum Impressum Datenschutz Datenschutz
© 1995 - 2010 Haus & Grund Verlag · Dortmund