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Die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer haben die Hoffnung noch nicht aufgegeben, dass schärfere strafrechtliche Bestimmungen gegen Graffiti-Schmierer kommen. Nach Meinung von Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn ist die ablehnende Haltung der rot-grünen Regierungskoalition, wie sie am 15. Januar im Bundestag deutlich geworden ist, nicht endgültig. Dorn setzt auf die jüngsten Äußerungen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die weitere Gespräche zwischen den Fraktionen in einem Interview mit dem Haus & Grund-Pressedienst angekündigt hat.
Dorn forderte die Bundesregierung auf, ihre seit Jahren anhaltende Handlungsunfähigkeit endlich zu überwinden. „Vor allem die Grünen müssen ihre Betonposition zugunsten ihrer illegalen Sprayer-Klientel aufgeben und eine Einigung ermöglichen, weil das Ausmaß an Schmierereien und Vandalismus für die große Mehrheit der Bevölkerung nicht länger erträglich ist“, sagte Dorn. Haus & Grund fordert seit langem wirksame Maßnahmen und schärfere strafrechtliche Bestimmungen gegen die Schmierereien. Gesetzentwürfe gibt es vom Bundesrat mit der Zustimmung aller Länder bis auf Schleswig-Holstein und von der CDU/CSU- und der FDP-Bundestagsfraktion. Bisher ist es schwierig, Graffiti-Schmierereien an Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsmitteln strafrechtlich zu ahnden, wenn die Bausubstanz nicht beschädigt wird.
Zypries hatte in ihrem Interview mit Haus & Grund herausgestellt, dass es noch keine Entscheidung des Bundestages gebe und gesagt: „Graffiti ist nach geltendem Recht in den allermeisten Fällen bereits jetzt strafbar. Für wenige Fälle, in denen die Sachsubstanz, beispielsweise das Mauerwerk, durch die aufgesprühte Farbe nicht beeinträchtigt wird, gibt es noch eine Lücke. Diese sollten wir schließen.“
Frau Zypries signalisierte ihre Unterstützung für den Lösungsansatz des Bundesrates. Er stelle nicht auf die Verunstaltung einer Sache ab, sondern auf die Veränderung des äußeren Erscheinungsbildes. „Das halte ich für den sachgerechten Anknüpfungspunkt, allerdings ist auch der Gesetzentwurf des Bundesrates noch verbesserungsfähig. Letztendlich muss der Bundestag darüber entscheiden, ob die Strafbarkeit auf solche Graffiti und Farbschmierereien ausgedehnt werden soll, die lediglich das Erscheinungsbild von Sachen verändern, ohne dabei deren Substanz zu verletzen oder die Brauchbarkeit zu beeinträchtigen.“ Die Gespräche zwischen den Fraktionen werden laut Frau Zypries fortgesetzt. Mit gutem Willen auf allen Seiten werde sich eine Lösung finden lassen. Bei der Ergreifung der Täter seien vor allem die Kommunen in der Pflicht.
Die durch Graffiti eingetretenen Schäden betragen pro Jahr 200 bis 250 Millionen Euro. Die Kosten der Entfernung von Graffiti lassen sich auf bis zu 100 Euro pro Quadratmeter der betroffenen Fläche beziffern. Hinzu treten oftmals Gutachterkosten, die im Vorfeld nötig sind, damit geeignete Sanierungsmaßnahmen überhaupt definiert und ausgeführt werden können. |