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Pressemitteilung vom 03.01.2017

Kosten für Winterdienst von der Steuer absetzen

Auch Arbeiten auf öffentlichen Gehwegen sind haushaltsnahe Dienstleistungen

Kosten, die einem selbstnutzenden Grundstückseigentümer für den Winterdienst auf dem an seinem Grundstück angrenzenden öffentlichen Gehweg entstehen, können steuerlich als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Darauf weist das Internetportal www.haus-und-grund.com hin. In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. November 2016 wurde der Winterdienst ausdrücklich in den Katalog der haushaltsnahen Dienstleistungen aufgenommen, nachdem dies lange rechtlich umstritten war. Der räumliche Geltungsbereich könne künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können jetzt auch Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.

Öffentlich-rechtliche Straßenreinigungsgebühren gehören ausdrücklich nicht zu den haushaltsnahen Dienstleistungen und können daher nicht steuerlich berücksichtigt werden.

(Foto: Thinkstock)
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