Einfach online unterschreiben und ab sofort Verwaltungsaufwand, Papier und Kosten mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und SCHUFA-Identitätsprüfung sparen!

» Jetzt informieren!
Menü
Unsere Produkte

Pressemitteilung vom 21.12.2016

Endspurt bei Betriebskosten: Bis zum Jahresende abrechnen

Abrechnung muss dem Mieter rechtzeitig zugehen

Vermieter, die die Betriebskosten nach dem Kalenderjahr abrechnen, müssen sicherstellen, dass die Abrechnung bis zum 31. Dezember beim Mieter ankommt. Darauf weist das Dortmunder Haus & Grund-Portal www.haus-und-grund.com hin. Hält der Vermieter diese Frist nicht ein, bleibt er auf Nachforderungen sitzen. Grundsätzlich gilt: Sind Vorauszahlungen mit dem Mieter vereinbart, muss einmal jährlich abgerechnet werden.

Bei der Abrechnung ist auf eine Reihe weiterer Formalien zu achten. So sei der Vermieter nach der Rechtsprechung des BGH im Rahmen der Betriebskostenabrechnung verpflichtet, dem Mieter die Prüfung der Abrechnung zu ermöglichen. Der Vermieter muss daher alle relevanten Rechnungen und Verträge aufbewahren, um diese dem Mieter auf dessen Verlangen vorlegen zu können.

Es genügt nicht, die Abrechnung rechtzeitig abzusenden. Im Zweifel muss der Vermieter den rechtzeitigen Zugang nachweisen. Wenn die Post an der verzögerten Zustellung der Abrechnung schuld ist, wird dieses dem Vermieter zugerechnet. Als verspätet zugegangen gilt eine Abrechnung beispielsweise auch, wenn sie am Stichtag nach 18 Uhr in den Briefkasten des Wohnungsmieters eingeworfen wurde. Es wird in diesem Fall davon ausgegangen, dass der Mieter dann keine Möglichkeit hat, die Abrechnung rechtzeitig zur Kenntnis zu nehmen. Da am 31. Dezember in der Regel nur am Vormittag gearbeitet wird, sollte die Abrechnung an diesem Tag bis zum Mittag in den Briefkasten eingeworfen werden – 18 Uhr ist diesem Fall zu spät.

Das Internetportal des Haus & Grund Verlages rät Vermietern, die es eilig haben, einen Boten mit der Zustellung zu beauftragen. Im Streitfall muss der Bote bezeugen, wann er dem Mieter die Abrechnung übergeben oder in dessen Briefkasten eingeworfen hat. Nicht nur für diejenigen, die die Betriebskostenabrechnung „auf die letzte Minute“ in diesem Jahr machen, steht ein Abrechnungsmodul im Internet unter der Internetadresse www.haus-und-grund.com zur Verfügung.

(Foto: Thinkstock)

Endspurt bei den Betriebnskosten: Jetzt abrechnen!

Mietpreisbremse
Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland berühmt sich in seiner Begründung zum Gesetzesentwurf der Mietpreisbremse, dass sie den Vermietern in Deutschland 284,14 Millionen Euro im Jahr vorenthalten wird.
PREIS: 14,95 EUR

Dazu die Broschüre

Meldungen und Informationen für Sie archiviert
Interessante Themen und Urteile für Ihren Vermieteralltag

Newsletter für unsere Kunden

Aktuelle Informationen aus Wohnungspolitik und Immobilienwirtschaft, aus den Bereichen Recht und Steuern rund um die Immobilie mit vielen praktischen Hilfen. Als Kunde bei uns erhalten Sie das Magazin per E-Mail. Sichern Sie sich jetzt Ihren Informationsvorsprung zusätzlich mit dem neuen Newsletter!

» Jetzt Kunden werden