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Pressemitteilung vom 16.01.2017

Rauchwarnmelder - Lautstarke Lebensretter



Überall im Neubau und in den meisten Ländern auch im Bestand Pflicht

Die Statistik des Vereins Forum Brandprävention ist erschreckend: 347 Menschen starben im Jahr 2014 in Deutschland durch Brände, die meisten von ihnen an einer Rauchvergiftung. Etwa 4.000 Brandverletzte trugen Langzeitschäden davon. Ursache der rund 200.000 Brände ist dabei entgegen der landläufigen Meinung nicht nur Fahrlässigkeit, sondern sehr oft ein technischer Defekt. Die Sachschäden durch Brände im Privatbereich beziffert der Verein mit rund einer Milliarde Euro im Jahr.

„Die Zahl der Brandtoten sinkt seit Jahren immer weiter“, erklärt Claudia Groetschel vom Forum Brandprävention. Vor zwanzig Jahren seien bundesweit mehr als 700 Menschen jährlich ums Leben gekommen. „Es gibt einen Zusammenhang zwischen dem Rückgang und der Installation von Rauchwarnmeldern. Pro Tag werden in Deutschland etwa zwei Menschen dank Rauchmeldern vor dem Tod oder vor Brandverletzungen gerettet, wie unsere bundesweite Medien-Auswertung über einen Zeitraum von sechs Monaten ergeben hat.“

Die Chancen stehen gut, dass die Zahlen in den kommenden Jahren noch weiter zurückgehen: Mit dem Jahreswechsel wird auch in den letzten Bundesländern der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen (dazu gehören auch Einfamilienhäuser) Pflicht. Die Fristen zum Nachrüsten im Bestand sind in den meisten Ländern bereits abgelaufen.


Häufig gestellte Fragen

  • Wo müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

    Die Landesbauordnungen enthalten dazu detaillierte Vorgaben, die sich durchaus unterscheiden können. So ist beispielsweise eine Besonderheit in Berlin und Brandenburg, dass auch Wohnzimmer ausgestattet werden müssen. In Bad und Küche sollten keine Rauchmelder installiert werden. Dort könnte aufgrund von Dämpfen häufig fehlerhafter Alarm ausgelöst werden. In der Regel reicht ein Melder pro Raum. Bei sehr großen, extrem hohen oder auch verwinkelten Räumen sowie bei langgezogenen Fluren können weitere Melder erforderlich sein. Generell muss bei der Montage sichergestellt werden, dass Brandrauch den Melder ungehindert erreichen kann. Im Regelfall müssen die Melder mit Schrauben oder dafür vorgesehenen Klebepads mittig im Raum an der Decke angebracht werden. Der Abstand zur Wand, zu einem Unterzug oder Einrichtungsgegenständen sollte mindestens 0,5 Meter betragen. Bei besonderen Einbaubedingungen – wie etwa Dachschrägen oder Decken mit geringer Festigkeit – sind weitere Anbauvarianten möglich. In den Bedienungsanleitungen der Hersteller finden Sie meist detaillierte Montagehinweise mit Bezug auf die einschlägige Norm.

  • Welche Voraussetzungen müssen die zu installierenden Rauchwarnmelder erfüllen?

    Sie müssen die Norm DIN EN 14604 erfüllen und mit dem entsprechenden CE-Zeichen gekennzeichnet sein. Der Mindestschutz ist mit batteriebetriebenen Rauchwarnmeldern gewährleistet. Die Rauchwarnmelder können auch untereinander vernetzt oder an das Stromnetz angeschlossen werden. Bei der Auswahl eines guten Rauchmelders helfen die Tests, welche Stiftung Warentest regelmäßig (zuletzt im Januar 2017) durchführt. Ein wichtiges Ergebnis dabei: gute Rauchmelder gibt‘s ab 20 Euro.

  • Wie wird die Betriebsbereitschaft sichergestellt?

    Mindestens einmal im Jahr ist die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder zu überprüfen, indem die akustische Warnung über die Prüftaste probeweise aktiviert wird. Die Raucheindringöffnungen müssen frei sein und im Falle von Verschmutzung nach Herstellerangaben gereinigt werden. Die Batterie wird nach Herstellerangaben, spätestens jedoch, wenn das Gerät eine Batteriestörmeldung aussendet, ausgetauscht. 9-Volt-Blockbatterien müssen alle ein- bis anderthalb Jahre gewechselt werden. Rauchmelder mit fest verbauten Lithium-Zellen halten etwa zehn Jahre.

  • Wer trägt welche Kosten?

    Die Kosten für die erstmalige Installation von Rauchwarnmeldern trägt der Bauherr/Eigentümer. Diese kann er als Modernisierungskosten (11 % jährlich der für die Wohnung aufgewendeten Kosten) auf den Mieter umlegen. Ist der Eigentümer – je nach Landesgesetz – für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft zuständig oder hat er die Verpflichtung dazu freiwillig übernommen, dann kann er die daraus entstehenden Kosten auf den Mieter umlegen. Voraussetzung ist entweder eine entsprechende Erwähnung im Mietvertrag oder eine schriftliche Vorab-Erklärung seitens des Eigentümers. Nimmt der unmittelbare Besitzer die Wartung wahr, so trägt er selbst die Kosten.

  • Was tun, wenn in bestehenden Wohnungen bereits Melder installiert sind, etwa durch einen unmittelbaren Besitzer oder durch einen vorherigen Eigentümer?

    Vorhandene Rauchwarnmelder dürfen weiterhin benutzt werden. Als Eigentümer sollten Sie sich jedoch von der ordnungsgemäßen Ausstattung bzw. Installation und von der Betriebsbereitschaft überzeugen. Dokumentieren Sie dies. Sie sind allerdings nicht verpflichtet, bereits vorhandene Melder weiter zu verwenden.

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