Mietvertrag Download Zur Startseite - Mietvertrag
Mietvertrag Download
 
Suche
trennlinie
pfeil
Haus & Grund Formulare 24
Mietvertrag
Mietvertrag Jetzt einloggen
Mietvertrag Download Neu-Registrierung
Mietvertrag Passwort vergessen ?
Aktuelle Downloads
trennlinie

Haus & Grund Report 3-2008

Neuer Haus & Grund Report erschienen!

Weiterbutton rot

DB Research bei Haus & Grund: Wohnungsinvest als sicherer Hafen in stürmischen Zeiten? button-red

 weiter

Wir sind für Sie da!
trennlinie

blauhausHauseigentümer  

Wir bieten Beratung und Service

 

gelbhausWohnungseigentümer

Wir helfen Ihr Eigentum zu sichern

 

gruenhausVermieter

Wir setzen uns für Ihre Belange ein

 

rothausKauf- und Bauwillige

Wir leisten Verbraucher-

schutz

 

Aktuell   Neues   Aktuell  
Sonnabend, den 14.02.2004
pfeil Zurück zur Übersicht
trennlinie

BGH: Kläger muss Gesundheitsschäden bei Mobilfunksendeanlagen beweisen

Wer gegen den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage klagt, muss darlegen und beweisen, dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte besteht.

 

Wie der Grundeigentümerverband Haus & Grund darauf hinweist, begründet der Bundesgerichtshof (BGH) dies in zwei Urteilen vom 13.2.2004 (Az.: V ZR 217/03 und V ZR 218/03) damit, dass in der Regel nur eine unwesentliche Beeinträchtigung vorliegt, wenn - wie in den entschiedenen Fällen - die gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte der Immissionen nicht überschritten werden. Die Einhaltung der Richtwerte schließe zwar das Vorliegen einer wesentlichen Beeinträchtigung nicht aus, habe aber Indizwirkung zugunsten einer nur unwesentlichen Beeinträchtigung.

 

Die Kläger hätten darlegen müssen dass ein wissenschaftlich begründeter Zweifel an der Richtigkeit der in der BImSchV festgelegten Grenzwerte und ein fundierter Verdacht einer Gesundheitsgefährdung durch elektromagnetische Felder unterhalb dieser Werte bestünde. Daran fehle es. Wissenschaft und Forschung sei bislang nicht der Nachweis gelungen, dass athermische Effekte elektromagnetischer Felder, zumal unterhalb der gesetzlichen Grenzen, zu gesundheitlichen Schäden führen können. Bei diesem Forschungsstand brauchte auch kein Sachverständigengutachten zu der Frage der gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern eingeholt werden, so die Richter. Ein solches Gutachten hätte nur diesen Stand der Forschung widerspiegeln können undsei daher nicht geeignet, neue Erkenntnisse zu vermitteln.

 

Damit blieben zwei Kläger erfolglos, die den Betrieb einer Sendeanlage gerichtlich untersagen beziehungsweise verhindern lassen wollten. Sie hatten behauptet, von dem Betrieb der Anlage gehe für sie eine konkrete Gesundheitsgefährdung aus, vor der sie die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte die nicht schütze. Zum einen seien diese Werte zu hoch angesetzt, zum anderen erfasse die BImSchV nur die so gegannten thermischen Wirkungen, nicht aber die athermischen, die unter anderem zu einer Steigerung des Krebsrisikos führten, negative Auswirkungen auf das Immunsystem hätten und auch Kopfschmerzen, Gehör- und Konzentrationsstörungen auslösten.

Dienstag, 06.01.2009
9
Diesen Artikel versenden
trennlinie
Versenden Sie diesen Artikel an Freunde oder Bekannte!
Füllen Sie dazu bitte einfach dieses Formular aus und klicken Sie anschließend auf "Artikel versenden"
Ihre E-Mail-Adresse:*
Ihr Name:
E-Mail-Adresse des Empfängers:*
Name des Empfängers:
Kommentar:
pfeil Artikel versenden