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Pressemitteilung vom 25.07.2018
Mieterstromgesetz ist weitgehend wirkungslos und muss nachgebessert werden
Haus & Grund fordert Stromkostenverordnung
Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland zieht ein Jahr nach Inkrafttreten des Mieterstromgesetzes zusammen mit zehn anderen Verbänden Bilanz. „Die Hürden für private Vermieter, ihre Mieter mit selbst erzeugter erneuerbarer Energie zu versorgen, sind noch immer sehr hoch“, erklärte Gerold Happ, Bundesgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland, heute in Berlin. Zusätzlich ließen sich die bürokratischen Hemmnisse laut Haus & Grund mit einer Stromkostenverordnung beseitigen. Vermieter könnten dann die Stromkosten – vergleichbar der Wärme über die Heizkostenverordnung – mit den jährlichen Betriebskosten abrechnen. „Investitionen in eine lokale grüne Stromversorgung bestehender Mehrfamilienhäuser müssen sich endlich lohnen und die Mieter müssen langfristig von stabilen und günstigen Strompreisen profitieren“, forderte Happ. „Damit würde ein großer Beitrag für die Energiewende im vermieteten Gebäudebestand geleistet, ohne die Mieter schlechter zu stellen“, fasste Happ die Vorteile einer Stromkostenverordnung zusammen.
Hintergrund: Heute vor einem Jahr trat das neue Gesetz für die Förderung von Mieterstrom in Kraft. Mit diesem Gesetz sollten die Bedingungen für auf dem Dach erzeugten und direkt von den Bewohnern genutzten Solarstrom verbessert und damit der Ausbau der Solarenergie auf Wohngebäuden vorangetrieben werden. Gleichzeitig sollten auch die Mieterinnen und Mieter von Kostenvorteilen dieses Modells profitieren. Ein Jahr danach ist Ernüchterung eingetreten: In den ersten zehn Monaten wurden nur 3,3 Megawatt peak (MWp) Mieterstromanlagen zugebaut. 500 MWp pro Jahr sind förderfähig. Mieterstrom bleibt wirtschaftlich unattraktiv, der Einzug der Energiewende in die Städte wurde bislang verpasst.
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