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Freitag, den 20.02.2004
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Haus & Grund rät: "Staat legal enterben"

Die neue Diskussion über eine Erhöhung der Erbschaftsteuer löst einen Ansturm von besorgten privaten Immobilieneigentümern auf die Beratungsstellen von Haus & Grund aus. Die von Schleswig-Holstein angekündigte Gesetzesinitiative ist nach den Worten von Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn nicht an der Steuergerechtigkeit orientiert, sondern von dem Willen getrieben, noch mehr Geld der Bürger in die staatlichen Kassen zu leiten. „Inzwischen wird fast stündlich klar, dass die Bürger besser mit Geld umgehen können als der Staat“, sagte Dorn, „die Abgabenorgie muss ein Ende haben, der Rückmarsch aus dem Steuerstaat beginnen.“ Haus & Grund setze auf eine Politik, die sich für mehr individuelle Freiheit der Bürger und gegen noch mehr Umverteilung zu Lasten von Leistungsträgern und Leistungswilligen entscheide. Im Streit um die mögliche Erhöhung der Erbschaftsteuer plädiert Dorn für eine Übertragung von Immobilien schon zu Lebzeiten. Die Möglichkeit der vorzeitigen Vermögensübertragung werde noch zu selten genutzt, um auf gesetzmäßige Weise Erbschaftssteuer zu sparen

 

Rot-grüne Politiker haben seit langem Pläne, die Erbschaftsteuer erneut massiv zu erhöhen. Weitere Steuererhöhungen passen laut Dorn aber überhaupt nicht in die Landschaft. „Man spürt bei jeder Steuerdebatte, dass es der Politik nicht um wirkliche Entlastung und Vereinfachung geht, sondern dass die tatsächliche Belastung stets weiter steigt.“ Bereits 1996 sei das Aufkommen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer um über 40 Prozent erhöht worden.

 

 

Dorn erinnerte daran, dass in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung kein Wort zur Erbschaftsteuer stehe. Man müsse befürchten, dass durch die Pläne zur Erbschaftsteuererhöhung auch die Familienerben ganz normaler Einfamilienhäuser kräftig zur Kasse gebeten zu werden, was im Gegensatz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 stehe, dass Immobiliengebrauchsvermögen innerhalb einer Familie erbschaftsteuerfrei bleiben muss.

 

 

Das deutsche Erbschaftsteuerrecht weise schon seit Jahrzehnten unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe auf. In der Begründung des jetzigen Erbschaftsteuergesetzes habe der Gesetzgeber unter Hinweis auf Bewertungsrisiken, Mieterschutzbestimmungen und öffentlich-rechtliche Auflagen, Verwaltungs- und Instandhaltungsaufwand sowie begrenzte Nutzungsfähigkeit einen deutlichen Bewertungsabschlag gegenüber dem Kapitalvermögen gerechtfertigt. Da die Erbschaftsteuer vom Bundesfinanzhof dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt worden sei, solle die Politik Karlsruhes Entscheidung abwarten.

 

 

Bis zum Jahre 2010 werden rund 15 Millionen Haushalte Vermögenswerte von 2 Billionen Euro erben. Dafür fallen jährlich rund 3 Milliarden Euro an Erbschaftsteuer an. Mindestens die Hälfte dieses Steueraufkommens wird dem Fiskus geschenkt und könnte durch eine bessere Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge vermieden werden. Die Lösung besteht in einer vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung von Vermögenswerten bereits zu Lebzeiten des späteren Erblassers auf seine Kinder oder auf künftige Generationen. Dies gilt besonders für Immobilienvermögen. Die Bürger müssten sich deshalb überlegen, bei einer drohenden Erbschaftsteuererhöhung den Staat schon zu Lebzeiten legal zu enterben. Alle zehn Jahre könnten bei einer Schenkung Freibeträge genutzt werden.

 

 

Haus & Grund hat deshalb eine neue Informationsschrift zur Übertragung und Vererbung von Grundbesitz von Rechtsanwalt Hans Reinold Horst herausgebracht. Die Broschüre zeigt auf der Grundlage des geltenden Schenkung- und Erbschaftsteuerrechts und des Zivilrechts sinnvolle Regelungen einer vorweggenommenen Erbfolge auf. Vor allem bietet sie dem Leser Gelegenheit, die Steuerbelastung in Euro und Cent beim eigenen vertraglichen Übertragungsvorgang anhand von Tabellen und vielfältigen Rechenbeispielen konkret auszurechnen. Checklisten im Anhang, Berechnungstabellen und ein Mustervertrag zur vorweggenommenen Erbfolge bei Immobilienvermögen runden die Darstellung ab. Die Broschüre richtet sich an alle rechts- und steuerberatenden Berufe, den Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer und seine Erben.

 

Dienstag, 06.01.2009
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