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as Bodenreform-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 22. Januar hat möglicherweise Folgen auf noch anhängige oder bereits entschiedene Gerichtsverfahren. Deshalb empfiehlt Haus & Grund Deutschland, dass sich die Betroffenen in einem lokalen Haus & Grund-Verein rechtlich beraten lassen. „Wegen der mit dem Urteil in Gang gesetzten Fristen ist Eile geboten“, sagte Rechtsanwalt Wolf-Bodo Friers von Haus & Grund Deutschland. Daran ändere sich auch mit der Einlegung des Rechtsmittels durch die Bundesregierung einstweilen nichts.
Die Bundesregierung hat am 26. Februar erklärt, dass sie gegen das Bodenreform-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Rechtsmittel einlegen wird. Der EGMR hatte mit dem Urteil die entschädigungslose Enteignung von Erben sogenannter Bodenreform-Neubauern für unwirksam erklärt und diesen zumindest einen Entschädigungsanspruch zugebilligt. Der EGMR hatte sich damit gegen die Auffassung deutscher Gerichte gestellt, die eine entschädigungslose Enteignung für rechtmäßig hielten.
Mit der Bodenreform zwischen 1945 und 1949 wurde in der sowjetischen Besatzungszone Siedlern Land zugeteilt. Zu DDR-Zeiten unterlag das Bodenreformland zunächst Beschränkungen, die mit dem "Modrow-Gesetz" vom März 1990 aufgehoben wurden. Die Bundesregierung hat die Ergebnisse des "Modrow-Gesetzes" durch die Vorschriften des Art. 233 §§ 11ff EGBGB rückgängig gemacht. Der Gesetzgeber sah in nahezu allen Fällen eine entschädigungslose Verpflichtung zur Übergabe der Grundstücke vor.
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