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Pressemitteilung vom 26.06.2019

Grundsteuer C belastet finanzschwache Privateigentümer

Haus & Grund fordert Ausnahmen

Die von der Bundesregierung beschlossene Grundsteuer C (Baulandsteuer) für baureife unbebaute Grundstücke wird nach Auffassung des Eigentümerverbandes Haus & Grund Deutschland vor allem finanzschwache Privateigentümer belasten. „Der Bundestag muss in den kommenden parlamentarischen Beratungen dafür Sorge tragen, dass die Steuer nur für Unternehmen gilt. Private Einzeleigentümer sind keine Spekulanten“, betonte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke heute in Berlin. Die wahren Bodenspekulanten würden die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen. Und sie würden zudem jene Grundstücke kaufen, welche die finanzschwachen Eigentümer wegen der Grundsteuer C verkaufen müssten.

Da in vielen Städten neuer Wohnraum benötigt wird, möchte die Bundesregierung den Gemeinden die Möglichkeit einräumen, einen erhöhten Grundsteuerhebesatz auf baureife Grundstücke festzusetzen. Dahinter steckt die Annahme, dass viele Grundstücke bisher unbebaut bleiben, weil die Eigentümer auf eine Wertsteigerung hoffen. „Seit den 1960er Jahren wissen wir, dass diese Steuer ein Irrweg ist“, erinnerte Warnecke. Damals hatte sich weder das Baulandangebot nennenswert ausgeweitet noch waren die Baulandpreise durch die Steuer gesunken. Entgegen den Vorhersagen ihrer Befürworter bestrafte die Grundsteuer C vor allem diejenigen, die keine oder nur geringe finanzielle Reserven hatten, um ihr Grundstück zu bebauen.
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