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Pressemitteilung vom 12.02.2018
Grundsteuer C kein Mittel gegen Baulandknappheit
Vor allem finanzschwache Eigentümer wären betroffenDie von einer möglichen Regierung von CDU, CSU und SPD geplante Grundsteuer C (Baulandsteuer) für baureife unbebaute Grundstücke ist nach Auffassung des Eigentümerverbandes
Da in vielen Städten neuer Wohnraum benötigt wird, möchte die mögliche neue große Koalition den Gemeinden die Möglichkeit einräumen, unbebaute, aber grundsätzlich baureife Grundstücke steuerlich höher zu belasten. Dahinter steckt die Vermutung, dass viele Grundstücke bisher unbebaut bleiben, weil die Eigentümer auf eine Wertsteigerung hoffen. „Bereits in den 1960er Jahren ist man mit dieser Steuer auf den Bauch gefallen. Sie wurde nach zwei Jahren wieder abgeschafft“, erinnerte Warnecke. Weder hatte sich das Baulandangebot nennenswert ausgeweitet noch waren die Baulandpreise durch die Steuer gesunken. Wider Erwarten bestrafte die Grundsteuer C vor allem diejenigen, die keine oder nur geringe finanzielle Reserven hatten, um ihr Grundstück zu bebauen. Die wahren Bodenspekulanten würden die Grundsteuer C aus der Portokasse zahlen. Und sie würden zudem jene Grundstücke kaufen, welche die finanzschwachen Eigentümer wegen der Grundsteuer verkaufen müssten. „Eine absurde Idee – gerade von Parteien, die für sich noch in Anspruch nehmen, Volksparteien zu sein.“
Haus & Grund warnt zudem davor, dass eine Grundsteuer C zu zahlreichen Rechtsstreitigkeiten führen würde. Denn wann ein Grundstück baureif ist, sei schwer zu definieren. „Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden sind vorprogrammiert. Daher kann ich nur dazu raten, die Hände von der Grundsteuer C zu lassen“, sagte Warnecke.
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