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Pressemitteilung vom 18.08.2006
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten
Am 18. August ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft getreten. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Nach jahrelanger Diskussion ist die EG-Antidiskriminierungsrichtlinie 2000/43/EG in deutsches Recht umgesetzt worden. Zusammen mit drei weiteren EG-Richtlinien war sie Anlass für die Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes - das deutsche Antidiskriminierungsgesetz. „Das AGG zwingt alle zur Veränderung des Verhaltens, auch diejenigen, die niemals in ihrem Leben einen anderen Menschen diskriminiert haben, diskriminieren wollen oder diskriminieren werden. Dies gilt auch für den Vermieter von Wohnraum“, weist Hauptgeschäftsführer Michael Mönig auf die Konsequenzen hin.Anwendung findet das Gesetz, sobald der Vermieter seine Wohnung öffentlich anbietet. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn er die Wohnung in einer Zeitung inseriert, eine Anzeige im Internet aufgibt oder nur mündlich mitteilt, dass er bereit ist, die Wohnung zu vermieten. Keine Anwendung findet das AGG dann, wenn der Vermieter die Vermietungsabsicht nicht öffentlich macht. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Wohnung ausschließlich einer Person persönlich angeboten wird.
Vor allem aber bei der Auswahl eines Mieters ist das Gesetz von besonderer Bedeutung. Für den privaten Vermieter gilt es, zwei Diskriminierungstatbestände zu beachten: Nach dem AGG drohen dem privaten Vermieter Schadensersatz- und Unterlassungsklagen, wenn er bei der Vermietung von Wohnraum einen Mietinteressenten wegen dessen „Rasse“ oder „ethnischen Herkunft“ diskriminiert. Vermieter, die mehr als 50 Wohnungen vermieten, haben zusätzlich das Verbot einer Diskriminierung wegen der Religion, des Alters oder wegen sexueller Identität zu beachten.
Grundsätzlich gilt das AGG nur für Mietverhältnisse über Wohnraum. Vermieter von Gewerberaum müssen das AGG nicht berücksichtigen, sofern sie dies nicht als „Massengeschäft“ betreiben. Dies ist nur dann der Fall, wenn sie dutzende Immobilien vermieten. Darüber hinaus findet das AGG keine Anwendung, wenn die zu vermietende Wohnung in demselben Haus oder auf demselben Grundstück liegt wie die Wohnung, in der der Vermieter oder einer seiner Familienangehörigen (z. B. Eltern, Kinder, Geschwister, Großeltern) wohnt.
Daraus folgt das Ende unüberlegter – diskriminierungsfreier – Entscheidungen. Vermieter müssen sich künftig bei der Auswahl ihrer Mieter absichern, um nicht in die Schadensersatzfalle zu geraten.
Ausführliche Ratschläge zum Verhalten bei der Vermietung von Wohnraum, einen Mieterbogen zur Abfrage von diskriminierungsfreien Entscheidungsgrundlagen sowie alle Tipps und praktische Hilfen rund um die Vermietung von Wohnraum im Zusammenhang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gibt Haus & Grund in der Broschüre Rechtssicher vermieten in Zeiten des AGG – Tipps für Vermieter zum Antidiskriminierungsgesetz. Die Broschüre ist zum Preis von 7,95 Euro bei Haus & Grund, Elisabethstr. 4, in Dortmund, Telefon 0231 / 95 83 0, Fax 0231 / 95 83 95. erhältlich, ebenso im Internet unter www.haus-und-grund.com.
(zv/hgv)
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