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Mittwoch, den 18.06.2008
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Gefahren in der Sommerzeit

Welcher Versicherungsschutz ist im Fall der Fälle ratsam?

Die Sonne scheint, die Temperaturen laden zum Reisen, Grillen, Baden und zum draußen sein ein. Doch in dieser unbeschwerten Zeit lauern auch Gefahren. Die Grundeigentümer-Versicherung, Kooperationspartner der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund, möchte solche aufzeigen und macht deutlich, welcher Versicherungsschutz im Fall der Fälle ratsam ist.

Gefahr 1: Zeckenbisse
Die Gefahr durch Zeckenbisse steigt und damit auch die Angst vor gefährlichen Krankheitserregern, die die Insekten übertragen. Mensch und Tier können sich mit Borreliose oder sogar mit Meningitis (Hirnhautentzündung) infizieren. Im Regelfall verlaufen die Symptome, dazu gehören Fieber, Kopf-, Glieder- und Rückenschmerzen, bei medizinischer Behandlung milde und werden ohne Folgen überstanden. Kommt es jedoch tatsächlich zu einer Gehirnentzündung, können neurologische Funktionsstörungen wie Lähmungserscheinungen oder Sprachstörungen auftreten. Invalidität kann die Folge sein. Einem Zeckenbiss vorbeugen können Sie, indem Sie bei einem Spaziergang durch Wald und Flur eine lange Hose und geschlossene Schuhe tragen. Zecken sitzen meist im hohen Gras, in Sträuchern und im Unterholz. Nicht, wie häufig behauptet, auf Bäumen.
 
Versicherungstipp: Überprüfen Sie auch Ihren Versicherungsschutz. Der Premium-Tarif der Unfallversicherung der Grundeigentümer-Versicherung umfasst beispielsweise die Folgen von Insektenbissen und -stichen.

Gefahr 2: Unfallgefahren im Garten
Rund 200.000 Unfälle ereignen sich pro Jahr in Deutschland bei der Gartenarbeit. Ob nun Stürze von Leitern, Verletzungen mit scharfen und spitzen Gegenständen, Vergiftungen durch Pflanzen und Chemikalien oder beim Anzünden des Grills, es gibt viele Möglichkeiten sich zu verletzen. Aber auch Planschbecken für Kinder können eine Gefahr darstellen. Vielen ist nicht bewusst, dass Kleinkinder auch in flachem Wasser von weniger als 10 cm Tiefe ertrinken können, wenn sie mit dem Gesicht hineinfallen. Lassen Sie deshalb Ihre Kinder nie unbeaufsichtigt im Planschbecken spielen. Außerdem sollte bedacht werden, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht für Freizeitunfälle haftet und die gesundheitlichen Folgen dauerhaft sein können.

Versicherungstipp: Zur Rundumabsicherung empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Sie umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens: im Beruf, in der Freizeit, zu Hause oder auf Reisen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit rund um die Uhr.

Gefahr 3: Urlaubszeit – Einbruchszeit
In der Sommerzeit beginnt auch die Urlaubszeit und damit die Einbruchszeit. „Um das eigene Hab und Gut zu schützen, sollte vor allem auf präventive Maßnahmen gesetzt werden“, empfiehlt der Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung, Andreas Hackbarth. Sehr viele Straftaten ließen sich verhindern, wenn Wohnräume ausreichend gesichert wären. Gelegenheitstäter halten nämlich nach schlecht oder gar nicht gesicherten Objekten ausschau, um auf einfache Art „das schnelle Geld“ zu machen. Deshalb: Den Anreiz für eine Straftat durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen herabsetzen. Kommt es doch zu einem Einbruch, kommt die Hausratversicherung zum Einsatz.

Versicherungstipp: Im Komfort- bzw. Premium-Tarif der Hausratversicherung der Grundeigentümer-Versicherung sind beispielsweise auch Gartenmöbel mitversichert, die sich auf dem eigenen Grundstück befinden. Außerdem ist auch der Diebstahl von Hausratgegenständen wie z.B. eine Jacke oder ein Pullover aus Fahrzeugen mit umfasst.

Gefahr 4: Sommergewitter und Starkregen
Gerade die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass sich in der Atmosphäre schnell ein Unwetter zusammenbrauen kann. Die Auswirkungen: Sommergewitter, starke Regenfälle oder auch Hagelschauer.
Entstehen Überspannungsschäden an Elektrogeräten durch einen Blitzeinschlag, kommt die Hausratversicherung bis zur jeweils vereinbarten Versicherungssumme für entstandene Schäden auf.
Entstehen durch einen Sturm (ab Windstärke 8) Schäden am Eigenheim, kommt für diese die Wohngebäudeversicherung auf. Dabei umfasst der Versicherungsschutz neben Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Ebenso sind Folgeschäden durch eingedrungenes Regenwasser mitversichert, sofern der Sturm das Gebäude so beschädigt hat, dass diese Folgeschäden eintreten konnten. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Einsatz.

Versicherungstipp: Die Wohngebäudeversicherung „Schutz 60 plus Sicherheitspaket“ der Grundeigentümer-Versicherung umfasst Wasserschäden bis zu einer Entschädigungsgrenze von 8.000 €, die an Fußbodenbelägen, Tapeten oder Farbinnenanstrichen des versicherten Gebäudes durch Regenwasser entstehen.

Gefahr 5: Haftpflichtschutz für Vierbeiner
Beißt der eigene Hund im Urlaub beispielsweise einen Passanten, stellt sich für den Besitzer die Frage, ob die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch im Ausland wirksam ist. Ebenfalls interessant: Wer haftet, wenn ich auf Nachbarshund aufpasse und dieser während meiner Obhut einen Schaden verursacht? Hier sollten die Versicherungsbedingungen der bestehenden Verträge überprüft werden.

Versicherungstipp: Bei der Grundeigentümer-Versicherung sind in der Hundehalterhaftpflichtversicherung Auslandsaufenthalte (bis zu einem Jahr) mitversichert. Die Privathaftpflicht umfasst unter anderem das Hüten fremder Hunde.

Weitere Informationen zu den genannten Versicherungen finden Sie unter www.grundvers.de.
Dienstag, 06.01.2009
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