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Freitag, den 20.06.2008
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BSI begrüßt Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes

Riester-Vermögen attraktive Möglichkeit für die private Altersvorsorge

 

BSI Logo„Mit der Verabschiedung des Eigenheimrentengesetzes durch den Bundestag ist die Große Koalition endlich ihrem Versprechen aus dem Koalitionsvertrag gefolgt, die Immobilie diskriminierungsfrei in die staatlich geförderte Altersvorsorge einzubeziehen“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

 

Das Eigenheimrentengesetz soll rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft treten. Riester-Vermögen sollen ganz oder teilweise zum Erwerb einer Wohnimmobilie, von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften oder Dauerwohnrechten genutzt werden können. Dies sei eine weitere attraktive Möglichkeit für die private Altersvorsorge, so der BSI-Vorsitzende.

 

Besonders positiv zu werten sei die Reduzierung der geplanten „Strafsteuer“ bei Veräußerung der mit Hilfe des Riester-Vermögens gekauften Immobilie im Rentenalter. „Damit wird eine zentrale Forderung der BSI umgesetzt“, so Freitag.

 

Weiterhin zu niedrig angesetzt sei der Steuerrabatt bei der Möglichkeit einer Einmalzahlung zur Abgeltung der Einkommensteuer bei Renteneintritt. Ein weiteres Manko stelle die noch fehlende Einbeziehung des vermieteten Wohneigentums dar. Die Wahlfreiheit der Bürger bei der privaten Altersvorsorge werde so eingeschränkt. Die BSI appelliert nun an den Bundesrat, das Gesetz schnell zu verabschieden.

Dienstag, 06.01.2009
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