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Haus & Grund begrüßt Änderungen zugunsten privater Bauherren
„Das Gesetz ist in dieser Fassung ein vernünftiger Kompromiss.“ Mit diesen Worten kommentierte Haus & Grund-Präsident Dr. Rolf Kornemann die gestrige Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes durch den Bundestag. Vor allem der Verzicht auf das noch vom Bundesrat vorgesehene Instrument der einstweiligen Zahlungsanordnung sei zu begrüßen. Somit müssten private Bauherren auch in Zukunft nicht damit rechnen, vor einer gerichtlichen Entscheidung über Baumängel die Vergütung zahlen zu müssen. Kornemann: „Würden alle Bauträger einwandfrei bauen, bräuchte niemand dieses Gesetz. Fakt ist aber leider, dass 98 Prozent der neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäuser Mängel aufweisen.“ |