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Erlass der Grundsteuer

Haus & Grund für Beibehaltung derzeitiger Regelungen

 

Haeuserzeile„Der Grundsteuererlass für Grundeigentümer muss erhalten bleiben!“. Dies forderte der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Dr. Rolf Kornemann, vor dem Hintergrund des Wunsches kommunaler Spitzenverbände, die Möglichkeit des Grundsteuererlasses abzuschaffen. Erst im vergangenen Jahr habe der Bundesgerichtshof einen Grundsteuererlass bei strukturellem Leerstand für rechtens erklärt. „Alles andere würde die Situation der privaten Vermieter, insbesondere in strukturschwachen Gebieten, weiter erschweren. Bereits heute werden 60 Prozent der Wohnungen ohne Gewinn vermietet“, beklagt Kornemann. 

 

Nach Angaben von Haus & Grund Deutschland versuchen die Städte und Gemeinden aktuell über die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände den Gesetzgeber zu bewegen, die für den Grundsteuererlass geschaffene Rechtsgrundlage ersatzlos zu streichen. Begründet werde diese Forderung mit dem Hinweis, die Abschaffung des Grundsteuererlasses würde einer „Erosion des Aufkommens“ entgegenwirken. Kornemann: „Die Kommunen behaupten, die Geltendmachung der gesetzlichen Erlassmöglichkeiten durch die Immobilieneigentümer führe in den Kommunen zu Einnahmeausfällen, ohne dies mit Zahlen zu belegen. Bei einem prognostizierten Anstieg der Gemeindeeinnahmen um über 20 Prozent von 2007 bis 2012 ist dies Augenwischerei.“ Haus & Grund plädiert daher für die Beibehaltung der aktuellen Regelung. Ansonsten hätten die betroffenen Vermieter die Last von Leerständen und Zahlungsausfällen auch in Bezug auf die Grundsteuerbelastung allein zu tragen.

Dienstag, 06.01.2009
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