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Dienstag, den 05.08.2008
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Bessere steuerliche Rahmenbedingungen für energetische Sanierungen

Haus & Grund unterstützt Umweltminister Gabriel

 

Dachdämmung„Die Einführung steuerlicher Vorteile für die energetische Sanierung von Immobilien wäre ein starkes Signal an die Immobilieneigentümer.“ Mit diesen Worten kommentierte der Präsident der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland, Rolf Kornemann, jüngste Vorschläge von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zur Förderung ressourcenschonender Investitionen. „Vermieter, die ihre Gebäude auf den neuesten energetischen Standard bringen wollen, können ihre Kosten häufig nur über 50 Jahre verteilt abschreiben. Wenn Minister Gabriel in diesem Bereich die Abschreibungsbedingungen verbessern möchte, wäre das ein großer Schritt, die Energieeffizienz des vermieteten Wohnungsbestands zu erhöhen“, sagte Kornemann. 

 

Konkret schlug Kornemann die Wiedereinführung des § 82a EStDV vor. Dieser Paragraf regelte bis in die 90er-Jahre hinein die Inanspruchnahme erhöhter Abschreibungssätze für bestimmte energiesparende Investitionen an Gebäuden. „Damit auch selbstnutzende Eigentümer in ihren Bemühungen für mehr Energieeffizienz unterstützt werden, sollte auch der alte Sonderausgabenabzug für entsprechende Aufwendungen wieder eingeführt werden“, fordert Kornemann. Derzeit bestehe für selbstnutzende Immobilieneigentümer bei Renovierungs-, Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen lediglich die Möglichkeit, diese Aufwendungen nach § 35a EStG steuerlich geltend zu machen. Allerdings würden nur die auf die Personalkosten entfallenden Aufwendungen zu 20 Prozent von bis zu maximal 3.000 Euro jährlich berücksichtigt. „Energetische Sanierungen übersteigen diese Summe oftmals erheblich, so dass diese steuerliche Vorschrift bei größerem Investitionsaufwand für Eigennutzer ins Leere geht“, sagte Kornemann abschließend.  

 

Foto: © Rainer Sturm/pixelio.de

 

Dienstag, 06.01.2009
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