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Freitag, den 08.08.2008
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Kürzungsrecht für Mieter widerspricht unserer Rechtsordnung

BSI LogoBSI weist Überlegungen von SPD-Fraktionschef Struck zurück

 

„Ein Kürzungsrecht für Mieter steht im Widerspruch zur Rechtsordnung, weil es die Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Vorschriften auf den Mieter verlagert“, warnte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

 

Er reagierte damit auf Äußerungen von SPD-Fraktionschef Peter Struck. Dieser hatte nach Agenturmeldungen erklärt, dass in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium geprüft werde, ob Mieter das Recht erhalten können die Miete zu mindern, wenn die Anforderungen der Energieeinsparverordnung im Gebäude nicht erfüllt sind. „Ein schlechter Vorschlag wird auch dadurch nicht besser, dass man ihn erneut aufwärmt“, kritisierte Freitag mit Hinblick darauf, dass die Bundesregierung bei den Beratungen zum Energie- und Klimapaket solche Überlegungen bereits verworfen hatte.

 

„Die Mieter dürfen nicht als Hilfssheriffs einer Klimabürokratie eingesetzt werden“, so Freitag. Es bestehe außerdem die Gefahr, dass Energieverschwendung eines Mieters finanziell dem Vermieter angelastet werde. Darüber hinaus schränke eine Mietkürzung die Investitionsfähigkeit von Wohnungsunternehmen und Privateigentümern ein. Damit würde die energetische Modernisierung erheblich behindert. Ein Kürzungsrecht würde den Mietern die Möglichkeit geben, ohne eigenen Beitrag zur Energieeinsparung Heizkosten zu reduzieren. Dies berge ein enormes Streitpotenzial und wäre ein Konjunkturprogramm für Juristen und Justiz, aber kein konstruktiver Beitrag zum Klimaschutz, erklärte der BSI-Vorsitzende.

 

Ausdrücklich zu begrüßen sei dagegen die aktuelle Ankündigung von Bundesminister Tiefensee, das bestehende CO2-Gebäudesanierungsprogramm um 500 Millionen Euro aufzustocken. Die BSI hatte sich in der Vergangenheit wiederholt gegen eine Verschlechterung der Konditionen und für eine Verstetigung der Fördermittel ausgesprochen. Dies gebe den Wohnungsunternehmen Planungssicherheit, um auch weiterhin energetische Modernisierungen durchführen zu können.

 

Freitag, 21.11.2008
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