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Dienstag, den 26.08.2008
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Nach dem BGH-Urteil: Haus & Grund und ZDB bieten kostenlose Vertragsmuster für Bauverträge

Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) und die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund haben gemeinsam zwei Bauvertragsmuster entwickelt, die ab sofort kostenlos bei ZDB-Meisterbetrieben, in Haus & Grund-Ortsvereinen und im Internet zu erhalten sind. Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Michael Mönig sagte anlässlich der heutigen Vertragsvorstellung: „Mit diesen Verträgen stehen Anbietern und Nachfragern von Bauleistungen erstmals zwei ausgewogene und rechtssichere Verträge zur Verfügung.“ Der ZDB empfiehlt den ZDB-Meisterbetrieben und Bauunternehmen, diese Musterverträge zu verwenden. „Diese Verträge werden für mehr Sicherheit und gegenseitiges Vertrauen beim Bauen sorgen“, sagte Walter Derwald Vorsitzender des Landesverbandes Haus & Grund Nordrhein und Westfalen und zugleich Vizepräsident des ZDB.
 
Anlass für die Entwicklung der Vertragsmuster ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 24. Juli 2008, nach der die VOB/B bei Verträgen mit privaten Bauherren nicht mehr uneingeschränkt gilt. Der BGH hatte entschieden, dass einzelne Klauseln der VOB/B unwirksam sein können. Die von den beiden Spitzenverbänden erwartete Rechtsunsicherheit hat zur gemeinsamen Erarbeitung der Vertragsmuster geführt.
 
Nach Informationen der beiden Verbände ist ein Bauvertrag für die Beauftragung von Handwerkerleistungen, wie beispielsweise Zimmererarbeiten, Fassadenarbeiten oder Fliesenarbeiten vorgesehen. Darüber hinaus ist ein Einfamilienhaus-Bauvertrag für die Beauftragung eines Bauunternehmens mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück des Eigentümers entwickelt worden. Zu beiden Verträgen gehören ausführliche Informationen, die wichtige Tipps zum Ausfüllen der Verträge geben.
 
Beide Verträge können unter www.haus-und-grund.com sowie www.zdb.de als PDF-Datei heruntergeladen werden. Alternativ sind die Bauverträge auch beim Haus & Grund-Ortsverein erhältlich.
HAndwerkervertrag              EFH-Vertrag
     
     
Dienstag, 06.01.2009
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