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Mittwoch, den 15.10.2008
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BGH: regelmäßige Überprüfung von Elektroanlagen in Mietwohnungen nicht notwendig

E-Check ist überflüssig

 

Vermieter sind nicht verpflichtet, die Elektroanlagen und -geräte regelmäßig durch einen Elektrofachmann überprüfen zu lassen. Auf ein entsprechendes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 15. Oktober 2008 (Az. VIII ZR 321/07) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. „Dieses Urteil räumt Zweifel aus dem Weg: Der von dem Elektrohandwerk propagierte sogenannte ‚E-Check’ ist überflüssig“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.

 

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall kam es in der Küche der Mietwohnung zu einem Brand. Der Mieter behauptete, dass dieser Brand durch einen Kurzschluss in der Dunstabzugshaube zustande gekommen sei und klagte auf Schadensersatz. Der BGH entschied nun, dass dem Mieter kein Schadensersatzanspruch zusteht. Der Vermieter sei nicht verpflichtet, ohne konkreten Anlass die Elektroanlagen und -geräte regelmäßig einer Kontrolle zu unterziehen. Unberührt davon bleibe die Pflicht des Vermieters, die Mietsache in einem verkehrssicheren Zustand zu halten

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E-CHECKMit diesem Logo wirbt das Elektrohandwerk für eine regelmäßige Überprüfung der Elektroinstallation (alle 4 Jahre) und verweist auf eine angebliche rechtliche Verpflichtung von Mieter und Vermieter. Der BGH hat dem jetzt ausdrücklich widersprochen.

Dienstag, 06.01.2009
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