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Freitag, den 17.10.2008
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Inflation der Klimaschutzpläne

BSI kritisiert realitätsferne und nicht verfassungswidrige Vorschläge des BMU

 

BSI Logo“Wir brauchen nicht immer mehr Klimaschutzpläne und Klimabürokratie, sondern wirkungsvolles staatliches Handeln, um Hemmnisse bei der Umsetzung der Klimaschutzziele zu beseitigen und Anreize zur energetischen Sanierung zu schaffen“, erklärte Lutz Freitag, Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) und Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Im September 2007 kam der Nationale Energieeffizienz-Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland, im Dezember 2007 das Integrierte Energie- und Klimaprogramm der Bundesregierung und im August 2008 das energiepolitische Programm für sichere und bezahlbare Energie für Deutschland. Nun lege das Bundesumweltministerium (BMU) einen Nationalen Energieeffizienzplan vor, mit Vorschlägen, für die es nach der Geschäftsverteilung innerhalb der Bundesregierung gar nicht zuständig sei und die auch wenig fachlich fundiert seien.

 

Der Energieeffizienzplan des BMU gehe davon aus, dass nicht die wirtschaftlich nutzbaren Potenziale die Grenze für Klimaschutzmaßnahmen seien, sondern dass es nur auf die Bereitschaft ankäme, das vorgelegte Maßnahmenprogramm umzusetzen. „Fakt ist aber, dass es sich kein Wohnungsunternehmen oder privater Eigentümer leisten kann, unwirtschaftlich zu handeln“, so Freitag. Die vom BMU vorgeschlagenen Maßnahmen gehen zum großen Teil an der Realität vorbei:  

 

  • Besonders hohe Anforderungen an die Bestandssanierung würden nicht – wie vom BMU unterstellt – zu mehr Energieeinsparung führen, sondern wegen der hohen Kosten zur Konzentration der vorhandenen Mittel auf weniger Gebäude und damit in der Summe zu weniger Energieeinsparung.  

 

  • Völlig unverständlich sei der Aufruf zur Abschaffung der Energieverbrauchsausweise. Diese Debatte sei vor zwei Jahren eingehend geführt und entschieden worden. Die vom BMU gewollte exakte und umfassende Information zum energetischen Zustand und Einsparpotenzial eines Wohngebäudes sei nur über eine ausführliche Begutachtung und Energieberatung zu erhalten. Der bedarfsorientierte Energieausweis hingegen liefere genau wie der Verbrauchsausweis nur eine erste grobe Information über die Energieeffizienz des Gebäudes.  

 

  • Das geforderte Kürzungsrecht für Mieter bei Heizkosten sei für den Vollzug der Energieeinsparverordnung völlig ungeeignet. Es provoziere erheblichen Streit und Unfrieden zwischen Mietern und Vermietern und stünde nicht mit dem Verfassungsrecht im Einklang. Die politische Debatte über einen solchen Unsinn sei populistisch und gebe ein völlig falsches Signal. Die Politik müsste den Mietern ehrlich sagen, dass bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele im Wohnungsneubau und Wohnungsbestand höhere Kaltmieten die Folge seien, statt ihnen ein Kürzungsrecht bei den Heizkosten in Aussicht zu stellen. Die sehr kontraproduktive Debatte vernachlässige einen sehr relevanten Tatbestand: Der Vorschlag des BMU sei nach einer gutachterlichen Stellungnahme eines renommierten Verfassungsrechtlers nicht verfassungskonform.  

 

Vorrangig müsse daher das Investor-Nutzer-Dilemma im vermieteten Wohngebäudebestand beseitigt werden: Der Vermieter trägt die Kosten der energetischen Sanierung, der Mieter hat den Vorteil der finanziellen Entlastung durch den danach zu verzeichnenden geringen Energieverbrauch. 

Dienstag, 06.01.2009
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