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Dienstag, den 11.11.2008
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BGH untersagt E.ON weitere Beteiligungen an Stadtwerken

Nach wie vor kein Wettbewerb auf deutschem Strommarkt

 

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Minderheitsbeteiligung des Energiekonzerns E.ON an den Stadtwerken Eschwege untersagt. E.ON habe gemeinsam mit dem Konzern RWE eine beherrschende Stellung auf dem deutschen Strommarkt, die durch eine weitere Beteiligung an Stadtwerken ausgebaut würde, so der Beschluss des BGH vom 11. November 2008 (Az. KVR 60/07). Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland begrüßt dieses Urteil. „Damit ist höchstrichterlich festgestellt worden, dass wir von einem funktionierenden Wettbewerb auf dem Strommarkt noch sehr weit entfernt sind“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann.

 

Kornemann forderte die Bundesregierung auf, endlich wirksame Maßnahmen zu ergreifen, mittels derer die abgeschotteten Versorgungsgebiete der Stromkonzerne für andere Anbieter zugänglich gemacht werden. Erst ein forcierter Wettbewerb übe Druck auf die Preise für Strom und andere Energieträger aus. Darüber hinaus müsse der staatliche Anteil am Strompreis – derzeit über 40 Prozent – abgesenkt werden. Ein erster Schritt sei die Anwendung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Strom, wie es die EU-Kommission im vergangenen Sommer vorgeschlagen habe.

 

 

 

Dienstag, 06.01.2009
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