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BGH: Mieter muss Modernisierung aufgrund behördlicher Anordnung dulden

Änderung des Mietrechts dringend geboten

 

Mieter müssen nach einer gestrigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) Modernisierungsmaßnahmen dulden, die aufgrund einer behördlichen Anordnung erfolgen (Az. VIII ZR 110/08). Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland begrüßt dieses Urteil. Gleichzeitig sieht sich der Verband in seiner Forderung nach einer Anpassung des Mietrechts bestätigt. „Wenn schon die behördliche Anordnung einer Heizungsmodernisierung zu einem jahrelangen und aufwändigen Rechtsstreit führt, wie sollen private Vermieter freiwillige energetische Sanierungen durchsetzen können? Erst eine Änderung des Mietrechts versetze Vermieter wieder in die Lage, moderne energetische Standards im Wohnungsbestand auch ohne Duldung der Mieter zu realisieren“, kommentiert Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann das Urteil. Seine Forderung: Bauliche Maßnahmen, die zu Energieeinsparungen führten, sollten grundsätzlich vom Mieter geduldet werden müssen.

 

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hatte das Umweltamt einen Vermieter aufgefordert, die vorhandenen Gaseinzelöfen in seinem Mehrfamilienhaus gegen eine moderne Heizungsanlage auszutauschen. Das Amt monierte die Abgasgrenzwerte der alten Öfen. Der Vermieter entschied sich daraufhin für den Einbau einer Zentralheizung. Ein Mieter wollte die damit zusammenhängenden Baumaßnahmen nicht dulden. Dagegen setzte sich der Vermieter erfolgreich gerichtlich zur Wehr.

 

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