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Pressemitteilung vom 09.03.2009

Erlass der Grundsteuer für Vermieter bei Ertragsausfällen möglich

Anträge müssen bis zum 31. März 2009 eingereicht werden

 

Vermieter haben einen Anspruch auf einen Grundsteuererlass, wenn sie unverschuldet erhebliche Mietausfälle verzeichnen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Entsprechende Anträge für 2008 müssten noch bis zum 31. März gestellt werden. Zuständig seien die Städte und Gemeinden, in den Stadtstaaten die Finanzämter.

 

Rückwirkend für das Kalenderjahr 2008 werde die Grundsteuer aber nur noch erlassen, wenn die Ertragsausfälle entweder mindestens 50 Prozent des normalen Rohertrags einer Immobilie betrügen oder die Immobilie vollkommen ertraglos sei. Im ersten Fall würden 25 Prozent der Grundsteuer erlassen, im zweiten Fall 50 Prozent. Ferner dürfe der Vermieter die Mietausfälle nicht selbst verschuldet haben. Dies setze ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen voraus.

 

Bundestag und Bundesrat haben die Möglichkeiten des Grundsteuererlasses im vergangenen Jahr erheblich eingeschränkt. So ermöglichte bisher bereits eine Ertragsminderung von 20 Prozent der vermieteten Immobilie einen Teilerlass der Grundsteuerschuld.

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