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Große Koalition blockiert Maßnahmen für effektiven Klimaschutz

Änderungen des Mietrechts zur Erleichterung energetischer Sanierungen abgelehnt

 

„Alle politischen Bekundungen zum Klimaschutz bleiben Lippenbekenntnisse, solange nicht mietrechtliche Hindernisse für energetische Sanierungen im Gebäudebereich beseitigt werden.“ So kommentiert Rolf Kornemann, Präsident von Haus & Grund Deutschland, die Ablehnung eines Antrags der FDP-Bundestagsfraktion, das Mietrecht zur Erleichterung klimafreundlicher Wohnungssanierungen zu ändern.

 

Die FDP sieht in dem geltenden Mietrecht ein Hindernis zur Umsetzung energetischer Sanierungen von Wohngebäuden – insbesondere auch für private Vermieter. Im Wesentlichen wollte die FDP die Regelungen zu Modernisierungsmieterhöhungen sowie die Umlagefähigkeit von Betriebskosten ändern. Sowohl CDU/CSU und SPD als auch die Grünen und die Linkspartei haben den Antrag im Rechtsausschuss abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion zog sich auf die Position zurück, sie erwäge Änderungen beim Wärme-Contracting und wolle daher dem Antrag nicht zustimmen. „Die Union verkennt, dass sich Wärme-Contracting erst bei größeren Wohneinheiten überhaupt rechnet“, sagte Kornemann. Dem privaten Vermieter, der wenige Wohnungen vermiete, sei damit in keiner Weise geholfen.

 

Selbstnutzer haben bei langfristig steigenden Energiepreisen ein starkes Interesse an der Nutzung regenerativer Energien und an Energieeinsparungen. Sie spüren den Vorteil im eigenen Portemonnaie. Im Gegensatz dazu behindert im Mietwohnungsbereich das Investor-Nutzer-Dilemma stärkere Sanierungsaktivitäten: Der Vermieter investiert, der Mieter profitiert von geringeren Nebenkosten. „Eine Mietrechtsänderung verbesserte die Refinanzierbarkeit energetischer Sanierungsmaßnahmen spürbar“, sagte Kornemann und verwies auf das Klimaschutzpotenzial bei den rund 13 Millionen von privaten Vermietern angebotenen Mietwohnungen.

 

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