Anrechnung von Balkonflächen nicht auf ein Viertel beschränkt
BGH bestätigt Vertragsfreiheit der Mietvertragsparteien
Balkone, Loggien und Terrassen dürfen mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche in die Wohnfläche eingerechnet werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
Mieter können die Miete daher nicht unter Berufung auf eine beschränkte Flächenanrechnung mindern. Eine Begrenzung war vom Gesetzgeber auch nur für die Subventionierung im öffentlichen Wohnbau vorgesehen, die sich an der Wohnfläche orientiert. „Mietvertragsparteien können folglich frei über den Umfang der Flächenanrechnung entscheiden“, sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai H. Warnecke.
Ausführliche Informationen erhalten Interessierte mit der Broschüre „Wohnflächenberechnung“, die soeben in der 3. Auflage bei Haus & Grund erschienen ist. Der Bezugspreis beträgt 8,95 €, inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten. Die Bestellung kann hier im Online-Shop bestellt werden.
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