Anrechnung von Balkonflächen nicht auf ein Viertel beschränkt
BGH bestätigt Vertragsfreiheit der Mietvertragsparteien
Balkone, Loggien und Terrassen dürfen mit mehr als nur einem Viertel ihrer Grundfläche in die Wohnfläche eingerechnet werden. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 22. April 2009 (Az. VIII ZR 86/08) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin.
Mieter können die Miete daher nicht unter Berufung auf eine beschränkte Flächenanrechnung mindern. Eine Begrenzung war vom Gesetzgeber auch nur für die Subventionierung im öffentlichen Wohnbau vorgesehen, die sich an der Wohnfläche orientiert. „Mietvertragsparteien können folglich frei über den Umfang der Flächenanrechnung entscheiden“, sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai H. Warnecke.
Ausführliche Informationen erhalten Interessierte mit der Broschüre „Wohnflächenberechnung“, die soeben in der 3. Auflage bei der Haus & Grund Deutschland Verlag und Service GmbH, Mohrenstraße 33, 10117 Berlin erschienen ist (ISBN 978-3-939787-19-8). Der Bezugspreis beträgt 8,95 €, inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Versandkosten. Die Bestellung kann telefonisch unter 030 20216-204, per Fax unter 030 20216-580 oder per E-Mail an verlag@haus-und-grund.net aufgegeben werden. Zudem gibt es diese Broschüre als E-Book im PDF-Format zum Preis von 6,90 Euro im Internet unter www.hug-ebooks.de.
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