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Pressemitteilung vom 21.10.2005
Protest gegen hohe Gaspreise
Haus & Grund Hessen rät zum Widerspruch
Zu Beginn der Heizperiode befürchten Hauseigentümer und Mieter einen teuren Winter.
„Die Heizkosten für jeden Haushalt werden gegenüber dem Vorjahr um mindestens 100 Euro steigen“, schätzt Wolfram Kieselbach, stellvertretender Landesvorsitzender der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Hessen.
Ärgerlich sind dabei insbesondere die hohen Gaspreise, die an den steigenden Ölpreis gekoppelt sind. Kieselbach hält die Erhöhungen vielfach für nicht gerechtfertigt. Er fordert: „Die Versorger sollen endlich ihre Preiskalkulation offen legen und damit die mögliche Erforderlichkeit einer Erhöhung dem Kunden transparent und plausibel machen!“
Schließlich beträgt der Anteil der Gasbezugskosten am Gesamtpreis nur maximal
40 Prozent. Andererseits besteht der Gaspreis zu etwa 30 Prozent aus Steuern.
Der Rest sind Netz- und Verwaltungskosten. Da der Kunde bei leitungsgebundener Energie dem Versorger bislang wegen fehlender Wechselmöglichkeit mehr oder weniger ausgeliefert ist, macht sich Unmut breit.
Kieselbach: „Viele Vermieter von Wohnungen mit gasbetriebenen Zentralheizungen werden in dieser Situation mit Forderungen von Seiten ihrer Mieter nach einem Vorgehen gegen den jeweiligen Gasversorger als Gebiets-Monopolisten konfrontiert“. Kieselbach rät den betroffenen Hauseigentümern in diesem Zusammenhang unberechtigte Kürzungen der Vorauszahlungen von Mieterseite nicht zu akzeptieren sondern dagegen notfalls mit gerichtlicher Hilfe vorzugehen.
Unabhängig davon können Gaskunden Widerspruch gegen höhere Preise beim Versorger einlegen. „Wir raten Eigentümern dazu, Zahlungen der erhöhten Gaspreise unter Vorbehalt zu leisten“, so Kieselbach.
Kürzungen der Abschlagszahlungen hält Kieselbach für weniger gut, weil dadurch die Gefahr einer Klage oder Liefersperre durch den Gasversorger droht. Dieses Risiko einzugehen sind Hauseigentümer vielfach nicht bereit. Bei einer Zahlung unter Vorbehalt kann das Ergebnis kartellrechtlicher Überprüfungen gelassen abgewartet und anschließend gegebenenfalls die Rückforderung geltend gemacht werden. Eine Liefersperre durch den Versorger droht dadurch jedenfalls nicht, so Kieselbach abschließend.
Musterschreiben an den Gasversorger
(Absender)
(Adresse
Energieversorger)
(Ort), den
Widerspruch gegen überhöhte Gaspreise
Sehr geehrte Damen und Herren,
die von Ihnen beabsichtigte bzw. verkündete Erhöhung der Gaspreise halte ich für unbillig gemäß § 315 BGB.
Ich fordere Sie hiermit auf, mir die Notwendigkeit und die Angemessenheit der Preiserhöhung durch nachvollziehbare und prüffähige vollständige Offenlegung Ihrer Kalkulationsgrundlagen nachzuweisen. Bis Sie diesen Nachweis erbracht haben, zahle ich den Gaspreis nur unter Vorbehalt. Mein weiteres Vorgehen werde ich auch vom Ergebnis der Prüfungen der Kartellbehörden abhängig machen. Das Bundeskartellamt hat bereits förmliche Missbrauchsverfahren gegen große Gasversorgungsunternehmen eingeleitet. Es ist zudem festzustellen, dass die Erdgasimportpreise bereits im Jahre 2004 im Verhältnis zum Vorjahr gesunken sind. Von einer Weitergabe dieser günstigeren Gaseinkaufspreise habe ich bisher nichts bemerkt.
Darüber hinaus überzeugen die in den vergangenen Monaten von der Gaswirtschaft vorgetragenen Begründungen für den Gaspreisanstieg nicht. Außerdem halte ich eine Koppelung des Gaspreises an den Heizölpreis für rechtswidrig.
Mein Vorbehalt ist verbunden mit einem Rückforderungsanspruch für den Fall, dass die Landes- oder Bundeskartellbehörden die Missbräuchlichkeit Ihrer Preisgestaltung und / oder ein Gericht die Unbilligkeit der Preisgestaltung feststellen.
Den Erhalt dieses Schreibens bitte ich Sie kurzfristig schriftlich zu bestätigen.
Mit freundlichen Grüßen
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