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Haus & Grund begrüßt Urteil der Karlsruher Richter zu überhöhten Wasserpreisen

Wasserversorger unter verschärfter Missbrauchskontrolle der Kartellbehörde

Dortmund - Die Feststellung des Bundesgerichtshofes (BGH), dass die Wasserpreise einer verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht unterliegen, wird von der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund NOrdrhein und Westfalen ausdrücklich begrüßt. „Das sehen wir als ein klares Signal auch in Richtung der VErsorgungsunternehmen in NRW. Mit dem Grundsatzurteil wird die Kontrolle eines der letzten Preismonopole kommunaler Versorgungseinrichtungen aus Verbrauchersicht gestärkt“, bewertet Hauptgeschäftsführer Michael Mönig das Grundsatzurteil des BGH.

In dem vom BGH zu entscheidenden Fall hatten die Richter festgestellt, dass der Wasserpreis eines hessischen Wasserversorgers im Vergleich zu anderen Versorgungsunternehmen um 30 Prozent überhöht war. Besonders wichtig: Wasserversorgungsunternehmen müssen im Streitfall die Rechtfertigung höherer Preise nachweisen, nicht etwa der Kunde die Unzulässigkeit der Preishöhe.

Mönig kündigt für seinen Verband zukünftig eine verstärkte Kontrolle der kommunalen Gebühren und Entgelte an. Angesichts der überschuldeten Stadtkassen wachse die Gefahr, dass sich die Städte und Stadtwerke mit ihren Ver- und Entsorgungsbetrieben übermäßig beim Bürger bedienten. Das gelte auch für den Bereich der Quersubventionierungen. So sei zum Beispiel nicht einzusehen, dass die Hauseigentümer über die Wassergeldabrechnung die Subventionen für den Bahn- und Busbetrieb mit ihren Mietern abrechnen müssten.

Sauer ist der Eigentümerverband in diesem Zusammenhang auch auf die diesjährigen  Grundsteuererhöhungen vielr Kommunen, die in den letzten Tagen mit den Gebührenbescheiden bei den Grundeigentümern ins Haus geflattert sind: „Unternehmen können bei einer Gewerbesteuererhöhung notfalls ihren Standort ändern. Immobilien sind dagegen der Stadt fast schutzlos ausgeliefert“, so Mönig.
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