Einfach online unterschreiben und ab sofort Verwaltungsaufwand, Papier und Kosten mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und SCHUFA-Identitätsprüfung sparen!

» Jetzt informieren!
Menü
Unsere Produkte

Pressemitteilung vom 18.12.2013

Bei Wohnungskauf keine Grunderwerbsteuer auf Instandhaltungsrücklage

Haus & Grund: Rücklagen im Kaufvertrag eindeutig aufführen

Erwerber einer Eigentumswohnung müssen auf vorhandene Rücklagen für Instandhaltungen keine Grunderwerbsteuer zahlen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin hin. „Wohnungskäufer sollten daher unbedingt vor Vertragsabschluss mit dem Verkäufer und dem Notar klären, dass im Kaufpreis enthaltene Rücklagen nicht zum Immobilienkaufpreis zählen und damit auch nicht in die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer einfließen“, rät Haus & Grund-Steuerexperte Stefan Walter. Dies gilt grundsätzlich auch für mitveräußerte Einrichtungsgegenstände und Wohnungsinventar wie Möbel, normale Einbauküchen oder sogar den vollen Heizölvorrat.

Die Grunderwerbsteuer steigt in den meisten Ländern seit Jahren. Zum 1. Januar 2014 erhöhen beispielsweise wieder Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein ihre Steuersätze auf dann 6, 5 und 6,5 Prozent. Walter rechnet vor, dass beispielsweise im kommenden Jahr in Schleswig-Holstein das irrtümliche Hereinrechnen einer Rücklage von 20.000 Euro in den Wohnungskaufpreis die Belastung mit Grunderwerbsteuer um 1.300 Euro erhöhe.
Meldungen und Informationen für Sie archiviert
Interessante Themen und Urteile für Ihren Vermieteralltag

Newsletter für unsere Kunden

Aktuelle Informationen aus Wohnungspolitik und Immobilienwirtschaft, aus den Bereichen Recht und Steuern rund um die Immobilie mit vielen praktischen Hilfen. Als Kunde bei uns erhalten Sie das Magazin per E-Mail. Sichern Sie sich jetzt Ihren Informationsvorsprung zusätzlich mit dem neuen Newsletter!

» Jetzt Kunden werden