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Pressemitteilung vom 21.02.2014

Mietpreisbegrenzung bei der Wiedervermietung (Mietpreisbremse)

Haus & Grund bezieht Position

Mit Einführung der Mietpreisbegrenzung bei der Wiedervermietung (Mietpreisbremse) greift der Gesetzgeber massiv in das Grundrecht auf Eigentum (Art. 14 GG) ein, ohne diesen Eingriff begründen oder rechtfertigen zu können: bezahlbarer Wohnraum wird nicht geschaffen, Gentrifizierung nicht verhindert. Bestehende Mietverhältnisse werden bereits durch das soziale Mietrecht geschützt. Überdies explodieren die Mieten nicht, vielmehr steigen die – nicht selten durch den Staat verursachten – Nebenkosten stetig.

Wie die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung und das Institut für Weltwirtschaft Kiel lehnt Haus & Grund Deutschland eine Mietpreisbremse als volkswirtschaftlich schädlich, wohnungspolitisch kontraproduktiv und verfassungsrechtlich bedenklich ab.

Die Maklerprovision soll künftig nach dem Willen der Koalitionäre unter dem Motto, „wer bestellt, bezahlt“ novelliert werden. Dieses Ziel kann nur erreicht werden, wenn der Besteller identifizierbar ist. Haus & Grund Deutschland plädiert daher für die Einführung des Schriftformerfordernisses für Maklerverträge.

> Haus & Grund bezieht Position (PDF-Download Positionspapier)
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