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Der Immobilieneigentümerverband Haus & Grund hat sich massiv gegen die Absicht der nordrhein-westfälischen Landesregierung ausgesprochen, in 57 NRW-Städten durch Ausnahmeregelung die Kündigungssperrfrist bei Wohnungsverkäufen auf acht Jahre festzulegen und die Vermieterposition einseitig weiter zu belasten. „Mit der geplanten Verordnung wird die Veräußerung von Bestandsimmobilien und die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen blockiert. Das verhindert Investitionen in den Wohnungsbau, schadet potentiellen Erwerbern und blockiert Stadtentwicklung und Gebäudebestand“, sagte Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn, der auch Vorsitzender der Haus & Grund Arbeitsgemeinschaft in NRW ist, der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Der entsprechende Gesetzentwurf soll in Kürze verabschiedet werden und zum 1. September in Kraft treten. Bundesweit gilt nur eine dreijährige Sperrfrist.
Heute und in absehbarer Zeit nannte Dorn einen solchen Verordnungserlass der Landesregierung völlig überflüssig, weil in NRW die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen ungefährdet sei. Zudem drohe ein weiteres bürokratisches Dickicht, um die Maßnahme mit einer permanenten statistischen Pseudolegitimation auszustatten.
Dem Vorhaben fehle auch die wissenschaftliche Basis. So sei in der von der LBS Westdeutsche Landesbausparkasse beim Eduard-Pestel-Institut für Systemforschung in Hannover durchgeführten Studie vom Juli 2003 „Der Wohnungsmarkt in NRW bis 2015“ an keiner Stelle die Rede davon von, dass eine längere Kündigungssperrfrist oder gar deren Verlängerung ein taugliches wohnungswirtschaftliches Instrument sei. Stattdessen habe die Untersuchung gezeigt, dass sich das seit 1994 bestehende Wohnungsdefizit von seinerzeit über 400.000 Wohneinheiten in NRW inzwischen weitgehend aufgelöst habe.
Im Gegenteil haben die privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer seit Mitte der 90er Jahre festgestellt, dass in vielen Gemeinden in NRW große Wohnungsleerstände bestehen. Diese Entwicklung finde auch durch die in der Landesregierung einsetzende Diskussion über die Möglichkeiten von Abrissförderungen belegt („Stadtumbau West“) ihren Widerhall. Bei der Erstellung von Mietspiegeln der Gemeinden bestehe auch mit den Vertretern von Mietern und Kommunen Einigkeit, dass eine Erhöhung der Bestandsmieten derzeit wegen der Leerstände kaum durchsetzbar ist.
Dem Mieterschutz diene die Drei-Jahres-Frist bereits ausreichend, weil eine Kündigung vom Vermieter erst nach Ablauf der Frist überhaupt ausgesprochen werden kann und danach noch obendrein die nach dem Mietrecht zu beachtende Kündigungsfrist zwischen neun und zwölf Monaten einzuhalten sei. Dorn: „Mit dem faktischen Schutz vor Kündigung für vier Jahre ist dem Mieterschutz mehr als ausreichend Rechnung getragen.“ Eine achtjährige Frist hätte verheerende Auswirkungen auf den Markt für Eigentumswohnungen, zumal von einer „Umwandlungswelle“ derzeit nicht die Rede sein kann und eine solche auch nicht in den nächsten 8 Jahren zu erwarten ist. 60 bis 75 % von umgewandelten Mietwohnungen würden ohnehin an die in den Wohnungen lebenden Mieter veräußert, die keinen Kündigungsschutz benötigen.
Durch die Kündigungssperrfristverordnung und die Mieterhöhungsmöglichkeiten von max. 20 % innerhalb von drei Jahren würden sich in Zukunft auch keine Investoren für diese Art von Immobilien interessieren. Die Folge ist eine Verschlechterung der Bausubstanz bis hin zur Verwahrlosung der jeweiligen Stadtteile. Die geplante Verordnung nannte Dorn auch deshalb unsozial, weil sie die wünschenswerte Eigentumsbildung dadurch behindere, dass die geplante Verlängerung der Kündigungssperrfrist Schwellenhaushalte, die sich eine umgewandelte Eigentumswohnung leisten können, an der Nutzung ihrer Wohnung über Jahre und damit als Investor blockiere. Gleichzeitig erhöhten sich damit die Schranken für den Zutritt zum Markt für selbstgenutztes Wohnungseigentum.
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