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Pressemitteilung vom 19.07.2014

Champagner oder Tradition?

Kommentar von Dr. Kai H. Warnecke, Hauptgeschäftsführer von Haus & Grund Deutschland
 
Die letzte Regierung hat den Bundesländern die Möglichkeit zur lokalen Senkung der Kappungsgrenze eingeräumt. Und zwar dort, wo die Länder eine Unterversorgung der Bevölkerung mit Wohnraum feststellen. Für die geplante Mietpreisbremse soll das Gleiche gelten, denn – so der Gesetzentwurf – die Länder wüssten am besten, wo Regelungsbedarf herrsche.

Die Praxis widerlegt diese Vermutung. Berlin hat es vorgemacht. Nicht in Friedrichshain, Kreuzberg oder Prenzlauer Berg wurde die Kappungsgrenze gesenkt; gleich ganz Berlin wurde einbezogen. Und das, obwohl weite Teile der Stadt weder Mietexplosion noch Wohnungsmangel kennen. Immerhin: die Berliner taten noch so, als hätten sie die Fakten untersucht. Bayern ging gleich richtig zur Sache. Neben München wurde in 89 weiteren Städten und Gemeinden die Kappungsgrenze gesenkt. Ohne Analyse, dafür aber zur Überraschung vieler Kommunen selbst.

Die meisten Bundesländer prüfen daher jetzt, ob sie nicht auch handeln können. In Schleswig-Holstein hat die Landesregierung allen kreisfreien Städten eine Senkung der Kappungsgrenze angeboten. Das veranlasste sogar den Mieterbund in Neumünster, dies als unnötig abzulehnen. Das Land Bremen will die Kappungsgrenze jetzt für Bremerhaven einführen. Eine Stadt, in der „es eine ausreichende Anzahl an preiswerten Wohnungen, die für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen bezahlbar sind“ gibt – so das Land Bremen in seiner eigenen Begründung. Und auch Hessen ist fleißig. Zu den schützenswerten Städten gehört Bad Homburg, bisher nur bekannt als eine der drei reichsten Städte Deutschlands mit dem Werbespruch: „Champagner und Tradition“.

Vielleicht war es zu viel Champagner, der die Länder auf ihre Ideen bringt, oder einfach nur schlechte Tradition: die Wohnraumförderung ist in den meisten Ländern rückläufig, seit die Länder diese 2006 vom Bund übernommen haben.
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