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Pressemitteilung vom 25.07.2014

Blockheizkraftwerke in kleineren Wohngebäuden möglich

Vorsicht bei Wartungskosten

Selbst in kleineren Mehrfamilienhäusern und in Zweifamilienhäusern können kleine Blockheizkraftwerke (BHKWs) wirtschaftlich eingesetzt werden. Eigentümer, die sich für diese Art der alternativen Energieerzeugung entscheiden, sollten allerdings besonders auf die Wartungskosten achten, rät der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

Als Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird die gleichzeitige Erzeugung von Wärme und Strom aus einer Energiequelle, wie z. B. Gas oder Öl, bezeichnet. Die Anschaffungskosten eines für Ein-, Zwei- und kleine Mehrfamilienhäuser geeigneten Mikro-BHKW liegen bei 15.000 bis 20.000 Euro. Hierin sollte ein Spitzenlastkessel und Pufferspeicher enthalten sein. Der Spitzenlastkessel dient der Abdeckung des Wärmebedarfs an kalten Wintertagen. Ein Pufferspeicher wird in das Heizsystem integriert, um einen sicheren Betrieb des BHKW und eine flexible Versorgung mit Wärme und Strom zu gewährleisten. Der Einbau eines BHKW wird von der KfW und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Für die erzeugte Kilowattstunde erhält der Betreiber zudem einen gesetzlich garantierten Zuschlag von 5,41 Cent für 10 Jahre oder für 30.000 Vollbenutzungsstunden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz.

Neben den Anschaffungskosten sind auch die jährlichen Wartungskosten eines BHKW für die wirtschaftliche Nutzung entscheidend. Haus & Grund empfiehlt, einen Wartungspreis in Abhängigkeit von der erzeugten Kilowattstunde Strom zu vereinbaren. Mit 2 bis 3 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom müsse gerechnet werden.
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