Einfach online unterschreiben und ab sofort Verwaltungsaufwand, Papier und Kosten mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und SCHUFA-Identitätsprüfung sparen!

» Jetzt informieren!
Menü
Unsere Produkte

Pressemitteilung vom 04.08.2014

Stichtag 1. August: Eigenstromverbraucher zahlen Ökostrom-Umlage

Private Eigentümer mit Fotovoltaikanlagen in der Regel nicht betroffen

Wer selbst erzeugten Strom auch selbst verbraucht, muss seit dem 1. August darauf Ökostrom-Umlage zahlen. Auf diese Neuerung bei der Ökostrom-Förderung weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Dies gilt nicht bei Kleinanlagen bis zehn Kilowatt, soweit die selbst verbrauchte Strommenge zehn Megawattstunden im Jahr nicht überschreitet.

Private Eigentümer mit einer Fotovoltaikanlage auf dem Hausdach sind also in der Regel nicht betroffen. Ebenso ausgenommen sind alle Bestandsanlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind. Die Befreiung von der Ökostrom-Umlage gilt auch für Modernisierungen und Ersatzinvestitionen, wenn die installierte Leistung um höchstens 30 Prozent steigt.

Selbst erzeugter Strom, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, wird weiterhin in der Höhe vergütet, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme galt. Für ab dem 1. August 2014 in Betrieb gehende Kleinanlagen auf Wohnhäusern sind dies 12,75 Cent je Kilowattstunde. Für Anlagen, die später in Betrieb gehen, reduziert sich die Vergütung nach und nach – ab September 2014 beispielsweise auf 12,69 Cent je Kilowattstunde.
Meldungen und Informationen für Sie archiviert
Interessante Themen und Urteile für Ihren Vermieteralltag

Newsletter für unsere Kunden

Aktuelle Informationen aus Wohnungspolitik und Immobilienwirtschaft, aus den Bereichen Recht und Steuern rund um die Immobilie mit vielen praktischen Hilfen. Als Kunde bei uns erhalten Sie das Magazin per E-Mail. Sichern Sie sich jetzt Ihren Informationsvorsprung zusätzlich mit dem neuen Newsletter!

» Jetzt Kunden werden