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Dienstag, den 21.03.2006
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Betriebskosten - Richtig vereinbaren und abrechnen

Neue Broschüre von Haus & Grund gibt Vermietern praxisnahe Informationen

 

Die Betriebskosten und ihre Abrechnung sind eine alljährliche Belastungsprobe für jedes Mietverhältnis. Seit Jahren steigen die Preise für Strom, Öl und Gas. Die Heizkosten machen regelmäßig den größten Anteil der Betriebskosten aus. 15 Prozent Preissteigerung beim Heizöl und Gas schlagen sich zum Beispiel in 10 Prozent höheren Betriebskosten nieder. Den Unmut der Mieter bekommt der Vermieter zu spüren, weil er sich angeblich an den Betriebskosten bereichert, wie die Begriffswahl „zweite Miete“ suggeriert.

 

Tatsächlich sind Betriebskosten für den Vermieter jedoch eine Arbeit ohne Lohn: Verursacht werden die Kosten vom Mieter, bei dem der Vermieter sie für Dritte, wie dem Staat oder Versorgungsunternehmen, eintreiben muss.

Gleichzeitig haben die Betriebskostenabrechnungen für den Vermieter eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung: Die Abrechnungs- und Ausschlussfrist für Betriebskosten ist eine beachtliche Hürde. Darüber hinaus ist die Erstellung einer Betriebskostenabrechnung eine Herausforderung, die ohne Spezialkenntnisse nicht zu meistern ist. Eine neue Broschüre von Haus & Grund soll Vermietern bei den Betriebskosten und deren Abrechnung helfen. Von der richtigen Vereinbarung der Kostenarten, des Umlageschlüssels und der Höhe der Vorauszahlung bis zur Abrechnung wird alles Wichtige erläutert, wie auch die Betriebskostenarten. Einen einfachen Einstieg gewährleistet der Betriebskosten-Kompass für Wohnraummiete.

 

„Betriebskosten – Richtig vereinbaren und abrechnen“

Autor: RA Dr. Kai H. Warnecke, 1. Auflage 2006, 80 Seiten, DIN A5, ISBN 3-927776-96-3

9,95 Euro zzgl. 2,50 Euro Versandkosten

 

Pressekontakt:

Stefan Diepenbrock

Leiter Verbandskommunikation

Telefon: 030/20216-508

diepenbrock@haus-und-grund.net

 

Dienstag, 06.01.2009
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