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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 22. Januar 2004 festgestellt, dass ehemaligen Eigentümern von Bodenreformland, das sie durch die DDR-Bodenreform erhalten hatten, und das aufgrund des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes aus dem Jahre 1992 entschädigungslos an den Staat gefallen war, eine "angemessene Entschädigung" zusteht. Deutschland habe mit dem Gesetz gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums verstoßen. Die Straßburger Richter gaben damit fünf Klägern Recht, die gegen Deutschland geklagt hatten. Der Gerichtshof wird nun die Höhe der Entschädigung für Deutschland bindend festsetzen.
Die Bundesregierung prüft derzeit, ob Rechtsmittel einlegt werden soll.
Die Entscheidung kann von der Seite des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte abgerufen werden (dort Menüpunkte: "List of Recent Judgments" und "Case 10"). |