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Pressemitteilung vom 27.03.2015

Mietpreisbremse: unsozial und verfassungswidrig

Haus & Grund strebt Prüfung durch Verfassungsgericht an

„Die Mietpreisbremse ist unsozial und verfassungswidrig. Wir streben eine Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht an.“ So kommentierte Haus & Grund-Präsident Rolf Kornemann die heutige Zustimmung des Bundesrates zur Anfang März vom Bundestag verabschiedeten Mietpreisbremse.

Aus Sicht des mit 900.000 Mitgliedern größten Hauseigentümerverbandes ist die Mietpreisbremse unsozial, weil sie nicht die Mieter schützt, sondern tendenziell wohlhabende Wohnungssuchende. Diese könnten sich in begehrten Wohnquartieren künftig für das gleiche Geld mehr Wohnraum leisten. „Die alleinerziehende Krankenschwester in München wird von der Preisbremse wenig profitieren“, betonte Kornemann.

Haus & Grund hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig, weil sie einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes darstellt. Zudem ist sie ungeeignet, die lokale Wohnungsknappheit zu bekämpfen. Diese werde hingegen verschärft, weil die vorhandenen Wohnungen preislich attraktiver würden.
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