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Pressemitteilung vom 31.03.2015
Nach dem Sturmtief „Niklas“: Wer zahlt für Schäden – was ist zu tun?
Tipps für HauseigentümerWenn das Sturmtief „Niklas“ mit seinen orkanartigen Böen über Dortmund hinweggefegt ist, geht es daran, Bilanz zu ziehen: entwurzelte Bäume, überflutete Straßen, herabgefallene Dachpfannen und herumfliegende Gebäudeteile, ebenso oft erhebliche Schäden an Haus und Inventar.
Wir antworten auf die meist gestellten Versicherungsfragen zu Schäden am Hauseigentum.
Wann ist ein Sturmschaden ein Sturmschaden?
Wichtig ist, dass Schäden nur von den herkömmlichen Sachversicherungen abgedeckt sind, wenn ein „Sturmereignis“ vorliegt. Dies ist bei den meisten Versicherungen erst ab Windstärke acht der Fall. Bei „Niklas“ dürfte das unproblematisch sein.
Welche Versicherung kommt für entstandene Sturmschäden am Gebäude und Inventar auf?
Entstehen durch direkte Einwirkung einen Sturms Schäden am Gebäude, wie zum Beispiel abgedeckte Dächer oder beschädigte Schornsteine, kommt für diese die Wohngebäudeversicherung auf.
Darüber hinaus umfasst der Versicherungsschutz beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste oder entwurzelte Bäume am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Neben der eigentlichen Immobilie können auch Nebengebäude auf demselben Grundstück, zum Bespiel Garagen, Carports und Gartenhäuser versichert sein.
Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt für Bauherren bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung auf.
Welche Versicherung schützt beschädigtes Inventar?
Geht aufgrund des Sturms Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Zum Beispiel, wenn ein umstürzender Baum Dach oder Fenster beschädigt und der eindringende Regen unmittelbar Schäden am Mobiliar verursacht. Eingeschlossen in den Versicherungsschutz sind hier auch von außen fest angebrachte Gegenstände wie eine Markise und die privat genutzte Satellitenschüssel. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Bruchschäden an Fenster- oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.
Wer zahlt bei überflutetem Keller?
Kommt es bei Unwettern auch zu Starkregenfällen, bei denen der Boden des Versicherungsgrundstückes überflutet wird und dann oftmals zu überschwemmten Kellern führt, greift die Wohngebäude- und Hausratversicherung nur, wenn auch das Risiko Elementarschäden zusätzlich in den Versicherungsschutz eingeschlossen wurde.
Was ist bei einem Sturmschaden zu tun?
Ist ein Sturmschaden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden, sollten die Betroffenen folgende Schritte durchführen:
- Um den Schaden bzw. Folgeschäden am Gebäude und Inventar so gering wie möglich zu halten, sind unverzüglich schadenmindernde Maßnahmen zu ergreifen.
- Der Schaden ist umgehend bei Ihrer Versicherung per Telefon, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet zu melden.
- Der Schaden sollte unbedingt dokumentiert werden, am besten durch Fotografieren.
- Sind die Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben, so reicht in der Regel das Einreichen der Kostenbelege, bzw. die Aufstellung der entstandenen Kosten
- Bei kleineren Reparaturen, z. B. am Dach, kann üblicherweise auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des Dachdeckers durch Fotos und ggf. Arbeitsnachweise belegt wird.
- Bei größeren Reparaturen vor der Schadenbehebung unbedingt mit der Versicherung sprechen, um die nötigen Reparaturmaßnahmen abzustimmen.
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