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Pressemitteilung vom 22.07.2015

Sommerferien auf dem Balkon

Rücksicht auf Nachbarn nehmen

Gerade im Sommer entscheiden sich viele für Ferien auf dem heimischen Balkon. Damit die Ferien aber auch uneingeschränkt genossen werden können und es keinen Streit mit den Nachbarn oder dem Vermieter gibt, sollten bestimmte Spielregeln beachtet werden. Darauf macht der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aufmerksam.

Grundsätzlich dürfen Mieter auf ihrem Balkon alles machen, was andere nicht übermäßig belästigt. Sonnenstühle und Tische können selbstverständlich auf dem Balkon genutzt werden. Wer sich gegen zu viel Sonne oder vor neugierigen Nachbarn schützen will, kann auch Sonnenschirme oder einen Sichtschutz aufstellen. Sobald diese aber an dem Mauerwerk befestigt werden müssen, ist die Erlaubnis des Vermieters notwendig. Zudem sollte die Hausfassade durch den Sichtschutz optisch nicht allzu stark beeinträchtigt werden.

Bei der Dekoration des Balkons gilt, dass andere nicht gefährdet werden dürfen. Beispielsweise müssen Blumenkästen so befestigt sein, dass sie auch bei Unwetter nicht auf die Straße fallen können. Sollten für die Montage Bohrlöcher in der Fassade notwendig sein, ist die Erlaubnis des Vermieters erforderlich. Dies gilt auch für Kletterpflanzen, da diese die Fassade angreifen können.

Das gelegentliche Grillen auf dem Balkon ist zumeist erlaubt. Wegen der Brandgefahr und der Belästigung der Nachbarn durch Rauch sollte jedoch möglichst ein Elektrogrill verwendet werden. Aber Vorsicht: Das Grillen auf dem Balkon kann in der Hausordnung auch gänzlich verboten sein. Wer sich hieran trotz Abmahnung nicht hält, dem droht die Kündigung.
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