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Pressemitteilung vom 17.09.2015

Haus & Grund Verlag bei Digitalisierung ganz vorn

Seit 20 Jahren im Internet - 10 Jahre Online-Mietverträge - 90.000 Kunden



Zum Internet-Jubiläum präsentieren der Dortmunder Haus & Grund-Präsident Walter Derwald (l.) und Verlagsgeschäftsführer Michael Mönig das neue digitale Online-Mietvertragsformular für Gewerberaum auf einem Tablet.



Während sich zahlreiche Unternehmen - vom lokalen Handwerksbetrieb bis zum global agierenden Dienstleister - manchmal noch schwer tun, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden, kann der Dortmunder Haus & Grund Verlag bereits ein doppeltes Internet-Jubiläum feiern: Als Dienstleister der privaten Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer ist er seit 20 Jahren im „Netz“ und vertreibt seit 10 Jahren deutschlandweit webbasierte Mietvertragsformulare über das gemeinsam mit der Hamburger Internetagentur KOMTRIGON entwickelte Internetportal www.haus-und-grund.com.

„Aus heutiger Sicht waren wir schon in der Internet-Steinzeit dabei. Mittlerweile bedienen wir 90.000 Kunden von Flensburg bis Berchtesgaden, vom kleinen Einzelvermieter bis zum großen Wohnungsunternehmen, und wachsen immer noch jährlich zweistellig“, verweist Verlagsgeschäftsführer Michael Mönig auf die Erfolgsgeschichte seines Verlages.

Jetzt auch Gewerberaum-Mietvertrag online
„Unter der Internetadresse www.haus-und-grund.com können Vermieter in einem geschützten Bereich digitale rechtlich tagesaktuelle Wohnraum- und jetzt auch Gewerberaummietvertragsformulare rund um die Uhr kaufen, ausfüllen und verwalten oder Betriebskosten online abrechnen“, ergänzt Mönig und kündigt gleichzeitig die Realisierung eines weiteren Internetprojekts an, nämlich die Online-Rechtsberatung rund um die Immobilie. Damit sollen künftig insbesondere miet- und wohnungseigentumsrechtliche Standardfragen der online beantwortet werden. Mönig ist sich sicher, dass sich die Digitalisierung auch bei der Rechtsberatung immer rasanter fortentwickelt wird. „Das ist ein hochdynamischer dauernder Prozess, bei dem man dran bleiben muss, damit man sich in dem sich verschärfenden Wettbewerb auf dem Rechtsdienstleitungsmarkt auf Dauer behaupten kann.“

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