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Pressemitteilung vom 15.11.2015
Haus & Grund: Die tatsächliche Wohnfläche gibt es in der Praxis nicht
Toleranz bei Angabe von Wohnflächen bleibt notwendigEin Toleranzbereich bei der Angabe von Wohnflächen ist notwendig. Die in einem Praxistest ermittelten Messdifferenzen sind zu groß. Darauf macht der Verband Haus & Grund Deutschland aufmerksam. „Die tatsächliche Wohnfläche gibt es in der Praxis nicht“, stellte Haus & Grund-Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke fest. Wenn bei der Vermessung einer Wohnung durch drei Experten drei Ergebnisse mit bis zu 16 Prozent Abweichung herauskämen, dürfe der Gesetzgeber davor nicht die Augen verschließen. Eine hinreichend große Toleranz sei für alle Vertragspartner – Mieter, Vermieter, Käufer und Verkäufer – hilfreich.
Der Verband hat in den vergangenen Monaten jeweils eine Doppelhaushälfte sowie eine Altbauwohnung von Fachleuten vermessen lassen. Dabei traten Messungenauigkeiten und handwerkliche Fehler zutage. Zudem interpretierten die Messexperten die zugrundeliegenden Berechnungsvorgaben der Wohnflächenverordnung unterschiedlich. So hätten einige Vermesser eine Terrasse gar nicht in die Wohnfläche einbezogen, andere einen Balkon zu einem Viertel oder zur Hälfte. „Wenn ein Eigentümer seine Immobilie vermessen lässt und dafür bis zu 1.050 Euro ausgibt, muss er sich auf die Ergebnisse verlassen können. Da die Ergebnisse niemals einheitlich sein werden, muss es eine praxisgerechte Toleranzspanne nach oben und unten geben. Ansonsten wird es künftig deutlich mehr Streit über die Wohnfläche geben als bisher“, folgerte Warnecke.
Hintergrund: In ihrem Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD 2013 vereinbart, sie wollten „für alle Rechtsgebiete klarstellen, dass nur die tatsächliche Wohn- bzw. Nutzfläche Grundlage für Rechtsansprüche z. B. für die Höhe der Miete, für Mieterhöhungen sowie für die umlagefähigen Heiz- und Betriebskosten sein kann“. Diese Regelung strebt die Bundesregierung mit einem Gesetz an, das derzeit im Bundesjustizministerium erarbeitet wird und Anfang kommenden Jahres im Entwurf vorliegen soll.
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