Einfach online unterschreiben und ab sofort Verwaltungsaufwand, Papier und Kosten mit der fortgeschrittenen elektronischen Signatur und SCHUFA-Identitätsprüfung sparen!

» Jetzt informieren!
Menü
Unsere Produkte

Pressemitteilung vom 19.11.2015

BGH kippt Toleranzbereich bei Wohnflächenangabe

Haus & Grund: Tatsächliche Wohnfläche gibt es in der Praxis nicht

Der Bundesgerichtshof hat den Toleranzbereich bei der Angabe von Wohnflächen in Mietverträgen mit seinem heutigen Urteil (BGH, Az. VIII ZR 266/14) gekippt. Das Gericht urteilte, dass es bei einer Mieterhöhung auf die tatsächliche und nicht auf die vereinbarte Größe ankommt. Dazu merkt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland an, dass die tatsächliche Wohnfläche in der Praxis schwer zu ermitteln sei, wie ein Test des Verbandes zeige. „Eine gewisse Toleranz ist notwendig. Wir befürchten, dass es zukünftig bereits bei geringsten vermuteten Abweichungen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt“, kommentierte Hauptgeschäftsführer Kai Warnecke.

Haus & Grund forderte den Bundestag auf, bei den anstehenden Mietrechtsänderungen einen hinreichend großen Toleranzbereich in das Gesetz zu schreiben. „Solch eine Regelung wäre nicht zuletzt wegen der hohen Kosten einer Vermessung im Interesse von Mietern und Vermietern“, betonte Warnecke. Die Vermessung einer Wohnung durch einen anerkannten Vermesser könne leicht einen hohen dreistelligen Eurobetrag kosten.

Download:
» Praxistest: Wohnflächenberechnung
Meldungen und Informationen für Sie archiviert
Interessante Themen und Urteile für Ihren Vermieteralltag

Newsletter für unsere Kunden

Aktuelle Informationen aus Wohnungspolitik und Immobilienwirtschaft, aus den Bereichen Recht und Steuern rund um die Immobilie mit vielen praktischen Hilfen. Als Kunde bei uns erhalten Sie das Magazin per E-Mail. Sichern Sie sich jetzt Ihren Informationsvorsprung zusätzlich mit dem neuen Newsletter!

» Jetzt Kunden werden